Erweiterung des Entsorgungsangebots
Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) nimmt nun auch Batterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes, E-Scootern und E-Rollern in den Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt an. Diese können auch weiterhin dort zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden, oder direkt beim Hersteller.
Vorschriften zur Entsorgung
Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe aus den Verkehrsmitteln entnommen und separat entsorgt werden. Die Anliefernden können die Wertstoffe direkt beim ZKE-Personal abgeben. Nicht mehr brauchbare Verkehrsmittel werden als Elektroschrott angenommen.
Sicherheitsmaßnahmen
Lithiumbatterien, erkennbar an der Aufschrift „Li“, „Li-ion“ oder „Lithium“, sollten vor der Abgabe mit Klebeband abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Aufgeblähte Akkus oder Batterien müssen in stoßfesten,nicht leitfähigen Behältern verpackt sein.
Hintergrund
Der Deutsche Bundestag hat am 11. September 2025 ein neues Batteriegesetz verabschiedet, das ab 2026 kommunale Sammelstellen zur Rücknahme von Batterien aus leichten Verkehrsmitteln verpflichtet. Der ZKE setzt dies bereits seit Ende 2025 um. Weitere Informationen zur Entsorgung bietet die ZKE-Sortierhilfe auf ihrer Website.
Bildquellen
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