Digitaler Gebührenbescheid des ZKE für Grundstückseigentümer
Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen können ihren Gebührenbescheid des Zentralen Kommunalen entsorgungsbetriebs (ZKE) der Stadt Saarbrücken digital abrufen. der Service lässt sich im persönlichen Online-Konto des ZKE aktivieren.
Funktionsweise des Online-Bescheids
Registrierung und Aktivierung
Hauseigentümerinnen, Hauseigentümer und Hausverwaltungen, die ihren Gebührenbescheid künftig nur noch digital erhalten möchten, können sich unter www.zke-sb.de/bescheid mit ihrer siebenstelligen Benutzerkennung und ihrem Passwort anmelden. Im Kundenportal können sie die elektronische Zustellung durch das Setzen eines entsprechenden Häkchens aktivieren.
Benachrichtigung und Bekanntgabe
Die Nutzerinnen und Nutzer werden per E-Mail informiert, sobald der Online-Bescheid im Kundenportal zum Download bereitsteht. Der Gebührenbescheid gilt am vierten tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben.
Ressourcenschonung durch elektronische Zustellung
Der ZKE versendet nach eigenen Angaben jährlich rund 40.000 Gebührenbescheide per Post. Kundinnen und Kunden, die ihren Bescheid elektronisch als PDF-Datei abrufen, verzichten auf Ausdruck und Postversand.Dadurch werden ressourcen eingespart und das Klima entlastet.
Hinweis zu Überweisungen an den ZKE
Der städtische Eigenbetrieb weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger bei Überweisungen an den ZKE die neuen EU-Vorgaben beachten müssen. Als Empfängername ist „ZKE“ anzugeben. Dies gilt auch für bestehende Daueraufträge, in denen möglicherweise ein anderer Empfängername hinterlegt ist.
Bildquellen
- Aktuelles Aus Saarbrücken: Landeshauptstadt Saarbrücken







