Der Saarbrücker Stadtrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 23. Juni, mehrere Beschlüsse zu Haushalt, Klimaschutz, Stadtteilentwicklung und kommunaler Infrastruktur gefasst.
Haushalt 2026 genehmigt
Der Stadtrat beschloss den Beitritt zur Genehmigung des Landesverwaltungsamtes sowie die geänderte Haushaltssatzung 2026. Damit können die genehmigungspflichtigen Teile des Haushalts in Kraft treten. Das Landesverwaltungsamt hat laut Vorlage Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 37,3 Millionen Euro sowie Investitionskredite in Höhe von rund 20,7 Millionen Euro genehmigt. Das Investitionsvolumen des Kernhaushalts 2026 liegt bei rund 38,9 Millionen Euro.
Kommunale Wärmeplanung als strategischer Fahrplan
Ebenfalls beschlossen wurde die Kommunale Wärmeplanung für die Landeshauptstadt Saarbrücken. Sie soll künftig als strategische Grundlage für die Wärmeversorgung dienen und aufzeigen, wie der Wärmesektor schrittweise in Richtung Treibhausgasneutralität bis 2045 entwickelt werden kann.
Der aktuelle Wärmebedarf in Saarbrücken liegt nach Angaben der Stadt bei rund 1.836 Gigawattstunden pro Jahr. Der Wärmemix ist derzeit fossil geprägt:
- 47 Prozent Erdgas
- rund 15 Prozent Heizöl
- 27 Prozent Nah- und Fernwärme
- rund 3 Prozent Strom
Die Analyse zeige laut Vorlage erhebliche Einsparpotenziale, insbesondere durch energetische Sanierungen. Die Planung soll alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
Oberbürgermeister Uwe Conradt erklärte dazu
„Mit der Kommunalen Wärmeplanung schaffen wir Orientierung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Stadtwerke, Wohnungswirtschaft und Verwaltung. Sie ist kein unmittelbarer Eingriff in einzelne Gebäude, sondern ein strategischer Fahrplan. Entscheidend ist: Wir wollen Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gemeinsam denken.“
Neues Gewerbegebiet soll Nahversorgung in Ensheim verbessern
Für den Stadtteil Ensheim beschloss der Stadtrat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet südlich Ensheim“. An der Eschringer Straße soll ein neuer Gewerbestandort mit Nahversorgung entstehen. Auf Teilflächen ist ein Lebensmittelmarkt mit bis zu 1.000 Quadratmetern Verkaufsfläche geplant. Die Maßnahme soll nach Angaben der Stadt die wohnortnahe Versorgung in Ensheim und Eschringen verbessern. Im Verfahren wurden unter anderem Verkehr, Lärm, Artenschutz, Boden, Entwässerung und Einzelhandelsverträglichkeit gutachterlich untersucht.
Planverfahren für neues Feuerwehrgerätehaus in Güdingen eingeleitet
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Feuerwehr Güdingen“ hat der Stadtrat das Planverfahren für einen neuen Standort der Freiwilligen Feuerwehr eingeleitet. Das bisherige Gerätehaus in der Saargemünder Straße genüge nach Angaben der Stadt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Konkret benannt werden:
- unzureichende Fahrzeughalle für neue Fahrzeuge
- technische Mängel
- fehlende Park-, Übungs-, Lager- und Bewegungsflächen
Das rund 0,7 Hektar große Plangebiet liegt an der Friedrich-Ebert-Straße. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist vorgesehen.
600.000 Euro für Jugendverkehrsschule
Der Stadtrat bewilligte zudem 600.000 Euro für die Sanierung der Außenanlage der Jugendverkehrsschule am Sachsenweg in der Bruchwiese. Vorgesehen sind unter anderem die Erneuerung des Asphalts sowie die Umgestaltung von Teilbereichen der Verkehrswege in Grünflächen.
Stadtrat stimmt Nichtzulassungsbeschwerde zur Stadtratswahl einstimmig zu
Der Stadtrat befasste sich außerdem mit der rechtlichen Aufarbeitung der Anfechtung der Stadtratswahl vom 6. September 2024. Beklagt war das Landesverwaltungsamt; die Landeshauptstadt und alle 63 Stadtratsmitglieder waren beigeladen.
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hatte die Wahlanfechtungsklage in erster Instanz abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verpflichtete das Landesverwaltungsamt im Berufungsverfahren jedoch, die Wahl für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen. Eine Revision ließ das Oberverwaltungsgericht nicht zu.
Die Landeshauptstadt als Beigeladene teilt nach eigenen Angaben die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht. Sie hält es für geboten, die von zwei Gerichten unterschiedlich bewerteten Rechtsfragen höchstrichterlich klären zu lassen. Der Stadtrat stimmte der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde einstimmig zu. Nach Angaben der Stadt gehe es dabei nicht um parteipolitische Bewertungen, sondern um Rechtssicherheit und Verfahrensklarheit.


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