Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat ihre Förderrichtlinie für Dachbegrünung, Flächenentsiegelung und den Rückbau von Schottergärten angepasst. Die überarbeiteten Konditionen gelten ab sofort und sehen höhere Zuschüsse, flexiblere Rahmenbedingungen sowie einen erweiterten Kreis an Antragsberechtigten vor.
Das Förderprogramm besteht nach Angaben der Stadt seit Mai 2022. Ziel ist es, das Stadtklima zu verbessern und den Grünanteil im Stadtgebiet zu erhöhen.
Mehr Berechtigte, mehr Zeit
Eine wesentliche Neuerung betrifft den Kreis der Antragsberechtigten: Bisher konnten ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen. Künftig sind auch Unternehmen und Vereine antragsberechtigt. Zudem wird die Umsetzungsfrist für bewilligte Maßnahmen von sechs auf zwölf Monate verlängert. Eine weitere Verlängerung darüber hinaus bleibt laut Mitteilung weiterhin möglich.
Dachbegrünung: Höhere Zuschüsse, kleinere Mindestfläche
Bei Dachbegrünungen senkt die Stadt die Mindestgröße förderfähiger Flächen von zehn auf sechs Quadratmeter, sodass künftig auch kleinere Dächer berücksichtigt werden können.
Die Zuschüsse steigen je nach Lage des Gebäudes deutlich
- Fördergebiet 1 (klimatisch stärker belastete Bereiche): bis zu 45 Euro pro Quadratmeter für Extensivbegrünungen (bisher 30 Euro), maximal 4.500 Euro
- Fördergebiet 2 (Bereiche mit günstigeren klimatischen Bedingungen): bis zu 25 Euro pro Quadratmeter (bisher 15 Euro), maximal 2.500 Euro (bisher 1.500 Euro)
Die Einteilung in die Fördergebiete basiert auf einer Stadtklimaanalyse. Gebiete im Fördergebiet 1 weisen laut Stadt einen höheren Versiegelungsgrad, einen geringeren Grünflächenanteil sowie eine höhere Wärmebelastung auf. Liegt ein Grundstück genau zwischen beiden Bereichen, gilt automatisch der höhere Fördersatz. Die Förderung beträgt in allen Fällen maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten.
Entsiegelung und Schottergärten: Doppelte Förderfläche
Auch die Unterstützung für die Entsiegelung von Flächen und den Rückbau von Schottergärten wird ausgeweitet. Der Fördersatz bleibt bei 15 Euro pro Quadratmeter, der maximale Zuschuss steigt jedoch von 750 auf 1.500 Euro. Damit können künftig Maßnahmen auf Flächen von bis zu 100 Quadratmetern gefördert werden – doppelt so viel wie bisher.
Stimme aus dem Rathaus
Bürgermeisterin und Umweltdezernentin Barbara Meyer begründet die Anpassungen so:
„Wir wissen, dass viele gute Ideen an praktischen Hürden scheitern. Deshalb haben wir die Förderung gezielt verbessert: mehr Zeit, höhere Zuschüsse und ein erweiterter Kreis an Antragsberechtigten. Unser Ziel ist es, möglichst viele bei der Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen zu unterstützen und die Stadt insgesamt stärker zu begrünen.“
Voraussetzungen und Antragstellung
Förderanträge müssen gestellt werden, bevor ein Projekt beginnt. Voraussetzung ist außerdem, dass die Maßnahme freiwillig erfolgt – also nicht aufgrund von Vorgaben in Bebauungsplänen oder einer Baugenehmigung. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Nach Fertigstellung kann die Auszahlung der Fördermittel beantragt werden. Die geförderten Maßnahmen müssen anschließend mindestens zehn Jahre erhalten bleiben.
Antragsformulare sowie weitere Informationen sind beim Amt für Klima- und Umweltschutz erhältlich, telefonisch unter +49 681 905-4040 oder per E-Mail an umweltamt@saarbruecken.de.


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