Wahl zur Regionalversammlung findet am 30. August statt

Sechs Wahlbezirke in der Gemeinde, Briefwahl und Wahlschein möglich

Aktuelles aus Quierschied

Am 30. August 2026 wählen die Bürgerinnen und Bürger des Regionalverbandes Saarbrücken die Regionalversammlung. Die Gemeinde ist in sechs Wahlbezirke eingeteilt, Stimmabgabe ist von 8 bis 18 Uhr möglich.

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Am 30. August 2026 findet die Wahl zur Regionalversammlung des Regionalverbandes Saarbrücken statt. Die Wahllokale sind laut Wahlbekanntmachung von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Sechs Wahlbezirke eingerichtet

Die Gemeinde ist in sechs Wahlbezirke eingeteilt

  • Wahllokal 101: Grundschule Lasbach, Turnhalle
  • Wahllokal 102: Gemeindebücherei
  • Wahllokal 103: Kindertagesstätte Villa Regenbogen
  • Wahllokal 211: Grundschule Fischbach, Turnhalle
  • Wahllokal 321: Mehrzweckhalle Göttelborn

Wahlberechtigte erhielten zwischen dem 27. Juli und dem 9. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung mit Angabe ihres zuständigen Wahlbezirks. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses zusammen (Briefwahllokal 401).

Ablauf der Stimmabgabe

Wahlberechtigte dürfen laut Bekanntmachung nur in dem Wahlraum wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis; Unionsbürgerinnen und Unionsbürger benötigen einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Für die Regionalversammlungswahl wird ein grüner Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel listet die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe auf, mit Namen der Partei oder Wählergruppe sowie den ersten fünf Bewerberinnen und Bewerbern je Wahlvorschlag.

Die Kennzeichnung erfolgt durch ein Kreuz in einem Kreis oder eine andere eindeutige Kennzeichnung. Der Stimmzettel muss in einer Wahlkabine oder einem Nebenraum gefaltet werden, sodass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist nicht gestattet.

Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich zugänglich, soweit dies den Ablauf nicht beeinträchtigt.

Briefwahl und Wahlschein

Wer einen Wahlschein besitzt, kann entweder in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereichs an der Regionalversammlungswahl teilnehmen oder per Briefwahl wählen. Für die Briefwahl müssen amtlicher Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und Wahlbriefumschlag bei der Gemeindebehörde beschafft werden. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig abgeschickt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingeht. Er kann dort auch persönlich abgegeben werden.

Persönliche und einmalige Stimmabgabe

Jede oder jeder Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht laut Bekanntmachung nur einmal und nur persönlich ausüben; eine Stimmabgabe durch eine Vertretung ist unzulässig. Wer des Lesens unkundig oder durch eine Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Hilfe ist auf technische Unterstützung bei der Kundgabe der selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist laut Bekanntmachung eine Hilfeleistung, die die Willensbildung ersetzt oder verändert oder bei der ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.

Wer unbefugt wählt oder ein Wahlergebnis verfälscht, wird laut Bekanntmachung mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; auch der Versuch ist strafbar.

Die Wahlbekanntmachung ist unterzeichnet von Gemeindewahlleiter Lutz Maurer, Quierschied, 17. August 2026.

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