Öffentliche Bekanntmachung zu den Nutzungs- und Beisetzungsrechten an den in der Örtlichkeit

Aktuelles aus Quierschied

Öffentliche Bekanntmachung zu Nutzungs- und Beisetzungsrechten an Grabstätten in der genannten Örtlichkeit

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Abgelaufene ⁤Nutzungs- und Beisetzungsrechte auf dem Friedhof Quierschied

Ende der Nutzungsrechte und Einebnung der Grabstätten

die Nutzungs- und beisetzungsrechte an den gekennzeichneten Familien- und Urnenfamiliengrabstätten auf dem Friedhof im Gemeindebezirk⁢ Quierschied sind abgelaufen oder enden spätestens am 15. Februar 2026. Diese Grabstätten werden zur Einebnung aufgerufen und nach der Einebnung für eine spätere⁣ Wiederbelegung vorbereitet.

Frist zur Beseitigung von Grabaufbauten

Die Gemeinde‌ Quierschied hat den 6. März 2026 als letzten ‍Termin für die Beseitigung von Grabaufbauten, Grabzubehör und Grabschmuck ‍festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist werden ⁣nicht entfernte Denkmäler, Einfriedungen und⁤ sonstige bauliche ⁢Anlagen von der Gemeinde entfernt.

Kennzeichnung der Grabstellen

Aus rechtlichen Gründen ist eine Kennzeichnung der betroffenen Grabstellen erforderlich. Die Gemeinde bittet um Verständnis für​ die Plakatierung der Grabsteine.

Kontakt für weitere ‍Auskünfte

weitere Informationen sind bei der Gemeinde quierschied, Rathausplatz 1 (Ortspolizeibehörde), 66287 Quierschied oder telefonisch unter (06897) 961 129 erhältlich.

Quierschied, 27.11.2025

Lutz Maurer ⁣
Bürgermeister

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