Jungfüchse im Garten – Naturschutzbeauftragte geben Verhaltenstipps

Gemeinde Quierschied erklärt, wann Handlungsbedarf besteht und was verboten ist

Aktuelles aus Quierschied

Wer in diesen Wochen Jungfüchse im Garten oder auf Spielplätzen entdeckt, sollte Ruhe bewahren und Abstand halten. Die Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Quierschied haben Hinweise zum richtigen Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum herausgegeben.

Gevita Tagesresidenz

Quierschied – In den Frühlings- und Sommermonaten werden Füchse und Jungfüchse zunehmend auch in Wohngebieten, Gärten und auf Spielplätzen gesichtet. Die Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Quierschied haben dazu Verhaltensempfehlungen herausgegeben.

Kein Grund zur Sorge

Nach Angaben der Naturschutzbeauftragten ist das Auftreten von Füchsen im Siedlungsbereich zunächst kein Anlass zur Beunruhigung. Der Rotfuchs nutze ruhige Grünflächen als Lebensraum und gehöre vielerorts zum Stadtbild. Jungfüchse wirkten in den ersten Lebensmonaten häufig neugierig und verspielt, wenn sie den Bau erkundeten. Die Elterntiere befänden sich dabei meist in der Nähe, auch wenn sie nicht sichtbar seien.

Abstand halten – und nicht füttern

Die Naturschutzbeauftragten empfehlen, Jungfüchse weder anzufassen noch einzufangen. In den meisten Fällen bestehe kein Handlungsbedarf. Wildtiere sollten nicht an Menschen gewöhnt werden. Konkret raten die Behördenvertreter:

  • Jungfüchse nicht füttern
  • Abstand halten und Hunde anleinen
  • Kinder über den richtigen Umgang informieren
  • Keine hektischen Bewegungen oder Vertreibungsversuche

Füchse mieden Menschen grundsätzlich und zögen sich in der Regel von selbst zurück, heißt es in der Mitteilung.

Tierschutzkonforme Maßnahmen bei dauerhaftem Aufenthalt

Falls sich Füchse dauerhaft im Garten aufhalten oder unerwünscht einnisten, nennen die Naturschutzbeauftragten mehrere erlaubte Maßnahmen, um den Garten für die Tiere unattraktiv zu machen:

  • Keine offenen Essensreste oder Tierfutter im Außenbereich lassen
  • Mülltonnen gut verschließen
  • Kompost abdecken
  • Zugänge unter Gartenhäusern oder Terrassen sichern
  • Bewegungsmelder oder Gartengeräusche einsetzen
  • Den Garten regelmäßig nutzen und sich darin bewegen

Was verboten ist

Ausdrücklich untersagt sind laut Mitteilung das Ausräuchern von Bauen, der Einsatz von Gift sowie das eigenständige Einfangen von Wildtieren. Dies verstoße gegen Tierschutz- und Naturschutzrecht.

Wann Fachstellen einschalten?

Kontakt mit der zuständigen Gemeinde, dem Jagdpächter oder einer Wildtierhilfe sollte laut den Naturschutzbeauftragten nur dann aufgenommen werden, wenn ein Tier offensichtlich verletzt, krank oder ungewöhnlich zutraulich wirkt.

Die Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Quierschied weisen darauf hin, dass Füchse auch im städtischen Raum eine ökologische Funktion erfüllen – etwa bei der Regulierung von Nagetieren.

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