Anordnung des Freiwilligen Landtausches
Der Freiwillige Landtausch in Merchweiler wird gemäß den §§ 103a und 103c Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) angeordnet. Die Anordnung betrifft das vom Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung festgestellte Verfahrensgebiet. Das Verfahrensgebiet umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Merchweiler:
Flur 7,Nr. 44/11
Flur 9, Nrn. 46/1, 51/2
Flur 3, Nrn. 278/1, 278/2, 440/1
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
SAARLAND
Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung
Von der Heydt 22
66115 Saarbrücken
eingelegt werden.
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Hinweise zum Verfahren
Offenlegung des Beschlusses
Der Beschluss liegt nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung einen Monat lang in der gemeinde Merchweiler sowie in der Gemeinde Quierschied zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus (§§ 6 Absatz 3,115 absatz 1 FlurbG).
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, aber vom Freiwilligen Landtausch betroffen werden, werden aufgefordert, diese Rechte gemäß § 14 FlurbG innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung anzumelden. Die Rechte sind auf Verlangen des Landesamts innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen.
Begründung der Anordnung
die Tauschpartner haben den Freiwilligen Landtausch zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Forstwirtschaft beantragt und glaubhaft gemacht, dass die Durchführung möglich ist. der Freiwillige Landtausch wurde daher gemäß §§ 103a Absatz 1, 103c FlurbG angeordnet.
18.09.2025
pascal Lermen, Vermessungsoberrat
Bildquellen
- Aktuelles-aus-Quierschied: Regio-Journal