Bekanntmachung eines Grenztermins

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In der Gemarkung Göttelborn, Flur 3 (Im Herrschaftsland 10), findet anlässlich einer ⁢beantragten Liegenschaftsvermessung für die Flurstücke Nr. 266/2, 270/1, 272/1, 281, 521/274 ⁣ein Grenztermin statt.

Ablauf des Grenztermins

Die bestehenden Grenzen werden auf​ ihre Übereinstimmung mit dem Katasternachweis geprüft und -​ wenn beantragt – neue Grenzen festgelegt. Anschließend erfolgt die örtliche​ Kennzeichnung und Sicherung der grenzen⁢ mit festen und ⁤dauerhaften Grenzzeichen (Abmarkung).

Beteiligte und⁢ Verfahren

Im Grenztermin werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Erbbauberechtigten der Flurstücke‌ über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen angehört. Bleiben Beteiligte dem Termin fern, werden die⁢ Flurstücksgrenzen auch ohne deren⁤ Anwesenheit ‍bestimmt und abgemarkt. Die ⁢Bekanntgabe der ⁣Bestimmung und Abmarkung erfolgt in diesem‍ Fall schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung.

Termin und​ Treffpunkt

Treffpunkt: im Herrschaftsland 10
Datum/Zeit: Dienstag 09.12.2025, um 16:00 ‍Uhr

Kostenhinweis

Entstehende Kosten für die Teilnahme am Grenztermin können ​nicht erstattet werden.

Bekanntmachung

Saarbrücken, den‍ 20.11.2025
Dipl. Ing. Peter ​Heinrich, ⁤ÖbVI


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