Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Aktuelles aus Quierschied

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im aktuellen Bauleitplanverfahren der Gemeinde

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Gemeinderat Quierschied beschließt Aufstellung des Bebauungsplans Q311

Der‌ Rat der Gemeinde Quierschied hat am 15. Mai 2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Q311 „Gemeinbedarfsfläche Fischbacher ‍Straße“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1​ BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Anpassung des Flächennutzungsplans ⁢erforderlich

Da der bestehende Flächennutzungsplan den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, ist eine entsprechende Änderung notwendig.Das Verfahren‍ zur Teiländerung des Flächennutzungsplans wird durch den ⁢Regionalverband Saarbrücken durchgeführt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB erhält die Öffentlichkeit⁤ die Möglichkeit, sich über die‌ allgemeinen Ziele und‍ Zwecke der Planung, alternative Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Bürgerinnen und Bürger können ihre anregungen⁢ und Hinweise äußern und erörtern.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich‌ des Umweltberichts vom 26. Mai 2025 bis einschließlich 27. Juni 2025 öffentlich aus.Die Einsichtnahme ⁤ist während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Quierschied,‍ Rathausplatz 1, 66287 Quierschied möglich:

  • Montag bis Freitag: 08:15 bis 12:30 Uhr
  • montag bis Mittwoch: 13:30 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

Die Planunterlagen sind zudem auf der Webseite der Gemeinde​ Quierschied abrufbar.

Ziele und ⁢Hintergründe der Planung

Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den ⁣Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Quierschied. Hintergrund ist die geplante‌ Zusammenlegung der Feuerwehren der drei Ortsteile.

Weiterhin soll durch den ⁤Bebauungsplan⁣ der bereits seit⁢ vielen jahren bestehende Gemeindebauhof planungsrechtlich ‌abgesichert werden. Bislang existiert für diesen standort kein entsprechendes Planungsrecht.⁢ Die Aufstellung des Bebauungsplans dient somit einer​ geordneten städtebaulichen Entwicklung⁤ und sicherung des bestehenden ⁢Bauhofes.

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand des Ortsteils ‍Quierschied, unmittelbar an der Landesstraße L127. Südlich grenzt das ⁣Gebiet an den⁢ Sulzbacher Stadtteil Brefeld an.

Ein Lageplan mit dem genauen Geltungsbereich des Bebauungsplans ⁤ist auf der⁤ Webseite der Gemeinde Quierschied verfügbar.

Quierschied,‌ den 16. Mai 2025
Der Bürgermeister

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