Gemeinderat Quierschied beschließt Aufstellung des Bebauungsplans Q311
Der Rat der Gemeinde Quierschied hat am 15. Mai 2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Q311 „Gemeinbedarfsfläche Fischbacher Straße“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich
Da der bestehende Flächennutzungsplan den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, ist eine entsprechende Änderung notwendig.Das Verfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplans wird durch den Regionalverband Saarbrücken durchgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, alternative Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Bürgerinnen und Bürger können ihre anregungen und Hinweise äußern und erörtern.
Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich des Umweltberichts vom 26. Mai 2025 bis einschließlich 27. Juni 2025 öffentlich aus.Die Einsichtnahme ist während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied möglich:
- Montag bis Freitag: 08:15 bis 12:30 Uhr
- montag bis Mittwoch: 13:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr
Die Planunterlagen sind zudem auf der Webseite der Gemeinde Quierschied abrufbar.
Ziele und Hintergründe der Planung
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Quierschied. Hintergrund ist die geplante Zusammenlegung der Feuerwehren der drei Ortsteile.
Weiterhin soll durch den Bebauungsplan der bereits seit vielen jahren bestehende Gemeindebauhof planungsrechtlich abgesichert werden. Bislang existiert für diesen standort kein entsprechendes Planungsrecht. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient somit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und sicherung des bestehenden Bauhofes.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand des Ortsteils Quierschied, unmittelbar an der Landesstraße L127. Südlich grenzt das Gebiet an den Sulzbacher Stadtteil Brefeld an.
Ein Lageplan mit dem genauen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist auf der Webseite der Gemeinde Quierschied verfügbar.
Quierschied, den 16. Mai 2025
Der Bürgermeister
Bildquellen
- Aktuelles-aus-Quierschied: Regio-Journal