In den vergangenen Wochen haben sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Friedrichsthal gemeldet, weil Wildschweine Schäden in Gärten angerichtet haben. Die Stadt reagiert nun mit Informationen zur Rechtslage und zu möglichen Schutzmaßnahmen.
Rechtslage: Keine Jagd in Wohngebieten
Grundstücke innerhalb von Wohngebieten zählen laut Mitteilung rechtlich zu sogenannten „befriedeten Bezirken“. Dort darf nicht gejagt werden. Wildschäden können in diesen Bereichen nicht ersetzt werden. Die Verantwortung für Schutz und Sicherung liegt nach Angaben der Stadt beim jeweiligen Grundstückseigentümer.
Schutzmaßnahmen für Gärten
Als wirksame Maßnahme empfiehlt die Stadt einen stabilen Zaun. Konkret genannt wird ein Stabmattenzaun mit Fundament, mindestens 1,30 Meter hoch und 20 bis 30 Zentimeter tief im Boden verankert. Dadurch werde das Durchwühlen oder Untergraben erschwert.
Zusätzlich rät die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen
- Komposthaufen und Mülltonnen stets gut verschließen
- Keine Essensreste offen lagern oder auf den Kompost werfen
- Fallobst regelmäßig aufsammeln
- Futter für Haustiere nur gesichert bereitstellen
Als unterstützende Maßnahme werden zudem sogenannte Repellents genannt. Diese Vergrämungsmittel würden im Garten verteilt und wirkten laut Mitteilung durch Geruch und Geschmack abschreckend, seien dabei ungiftig und ungefährlich für Mensch und Tier.
Verhalten bei akutem Wildschweinbesuch
Bei direktem Kontakt mit Wildschweinen rät die Stadt zur Vorsicht. Insbesondere bei Bachen mit Frischlingen könne es gefährlich werden. Laute Geräusche oder Bewegungen aus sicherer Entfernung, etwa vom Balkon aus, könnten helfen, die Tiere zu vertreiben.
Bei zunehmenden Vorfällen empfiehlt die Stadt, sich an den örtlichen Jagdpächter zu wenden. Dieser könne in angrenzenden Waldstücken reagieren, in Wohngebieten selbst sei ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen jedoch nicht möglich.
Für weitere Fragen steht nach Angaben der Stadt das Ordnungsamt Friedrichsthal zur Verfügung.



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