Damit ist das Urteil der Großen Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 31. März 2025 rechtskräftig. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung wurde der Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen sexuellen Missbrauchs in zwei weiteren Fällen – in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Übergriff – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Die Saarbrücker Zeitung berichtet, die Taten seien im Zeitraum von Februar 2014 bis März 2022 angeklagt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte auf Anfrage der Zeitung, „dass die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 31. März 2025 als unbegründet verworfen worden“ sei. Die Akten gehen damit an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken zurück, die laut Saarbrücker Zeitung mitteilte, die Vollstreckung werde zeitnah eingeleitet und der Verurteilte zum Strafantritt geladen.
Nach Angaben der Saarbrücker Zeitung war der Mann zuvor bereits wegen Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt worden. Beruflich war er demnach in einer leitenden Funktion bei einer städtischen Tochtergesellschaft einer Stadt im Regionalverband Saarbrücken tätig; nach der Verurteilung im März 2025 wurde er freigestellt, anschließend einigte man sich auf eine Trennung. Der Angeklagte hatte in einer Kommune im Regionalverbands für das Bürgermeisteramt kandidiert (und gescheitert) und war bis vergangenes Jahr zweiter Vorsitzender eines Fußballvereins.
Die Saarbrücker Zeitung verweist zudem auf Angaben aus dem Verfahren, wonach ein inzwischen volljähriger junger Mann über einen längeren Zeitraum betroffen gewesen sein soll. Der Lebenspartner des Angeklagten habe im Ermittlungsverfahren die Aussage verweigert und sei im vergangenen Jahr verstorben.
Die CDU Saar teilte der Saarbrücker Zeitung mit, dass der Mann aktuell noch Parteimitglied ist; ein Parteiausschlussverfahren werde eingeleitet.



