Nettoeffekt von Steuersenkungen 2026 für Arbeitnehmer in Deutschland begrenzt
Im Jahr 2026 werden viele Arbeitnehmer in Deutschland trotz steuerlicher Entlastungen nur geringe Verbesserungen bei ihren nettoeinkommen feststellen. Teilweise fallen die Netto-Löhne und -Gehälter sogar niedriger aus als 2025. Das geht aus neuen berechnungen des Nürnberger Softwarehauses Datev hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Von den Steuersenkungen werde bei den Netto-Gehältern 2026 „erst einmal wenig zu spüren sein“,teilte Datev laut dem Bericht mit.
Begrenzte Entlastung in den mittleren Einkommen
In nahezu allen Steuerklassen bleibt in den Gehaltsstufen bis 5.500 Euro im Jahr 2026 nur „ein wenig mehr Netto vom Brutto übrig“. Diese entlastungen fielen nach Angaben von Datev sehr niedrig aus, „während von den darüber liegenden einkommen mehr abgezogen wird als im Vorjahr“.
Die Fachleute von datev haben berechnet, wie viel netto weniger oder mehr übrig bleibt, wenn ein gleichbleibendes Einkommen 2025 mit 2026 verglichen wird. Berücksichtigt wurden dabei zentrale steueränderungen zum Jahreswechsel, darunter der steigende Grundfreibetrag, das höhere Kindergeld, der erhöhte Kinderfreibetrag sowie der steuerliche Ausgleich bei der kalten Progression.
Das größte Plus verzeichnen demnach Singles mit einem Gehalt von 5.500 Euro in Steuerklasse I. Sie haben den Berechnungen zufolge im Jahr allerdings nur 64 Euro mehr zur Verfügung. Singles mit diesem Gehalt profitieren damit am stärksten von den Steuersenkungen,ohne wegen der gestiegenen Obergrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung zusätzliche Beiträge zahlen zu müssen.Auch Beschäftigte mit einem Bruttoverdienst zwischen 3.000 und 5.000 Euro erhalten laut Datev – unabhängig von der Steuerklasse – unter dem Strich geringfügig mehr Netto.
Belastung für Geringverdiener durch höhere Krankenkassenbeiträge
Für Geringverdiener kann sich die Situation verschlechtern. Wegen des höheren Zusatzbeitrags für die gesetzliche Krankenversicherung kann 2026 bei einigen von ihnen weniger Netto übrig bleiben. Verheiratete mit 2.000 oder 2.500 Euro brutto im Monat weisen laut den Datev-Berechnungen ein kleines Minus auf dem Konto auf.
Die Steuerexperten erklären dies damit, dass in diesem einkommensbereich noch keine Lohnsteuer anfällt und die steuerlichen Entlastungen deshalb keine Wirkung zeigen. „So macht sich der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung stärker bemerkbar“, heißt es zur Begründung.
Deutlich höhere Abzüge für Gut- und Topverdiener
Steigende Beitragsbemessungsgrenzen als Hauptursache
Vor allem gut- und Topverdiener müssen 2026 mit höheren Abzügen rechnen. Über alle untersuchten Steuerklassen hinweg identifiziert datev zwei deutliche Stufen mit Mehrbelastungen: bei einem Bruttoeinkommen oberhalb von 5.500 Euro und von mehr als 8.000 Euro im Monat. Hier wirken sich die jeweils höheren Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen aus.
Eine Alleinerziehende mit einem Kind und einem monatlichen Bruttogehalt von 6.000 Euro in Steuerklasse II hat laut dem Bericht wegen der gestiegenen Beitragsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung bereits 177 Euro im Jahr netto weniger zur Verfügung.
Noch stärker fallen die Abzüge dort aus,wo zusätzlich die höhere Bemessungsgrenze für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung greift. Verheiratete mit einem Monatsgehalt von 9.000 Euro in Steuerklasse III gehören laut Datev zu den am stärksten betroffenen gruppen. Sie haben demnach im neuen Jahr 464 Euro (kinderlos) beziehungsweise 442 Euro (mit zwei Kindern) weniger im Portemonnaie.
Hintergrund: Einflussfaktoren auf das Nettoeinkommen
Das Softwarehaus Datev erstellt nach eigenen Angaben jeden Monat die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für etwa 14,7 millionen Arbeitnehmer in Deutschland. In den aktuellen Berechnungen zum Nettovergleich 2025 zu 2026 geht Datev von höheren Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung aus. zugleich steigen die Grenzen, bis zu denen Sozialbeiträge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig sind.
Diese Kombination führt dazu, dass die steuerlichen Entlastungen durch Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag und Ausgleich der kalten Progression bei vielen Beschäftigten nur teilweise oder gar nicht im nettoeinkommen ankommen.










