Ökonomen zweifeln an Schulzes Bürgergeld-Vorstoß

Sven Schulze (Archiv)
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Ökonomen warnen vor Hürden bei Vorschlag von Sachsen-Anhalts Regierungschef Sven Schulze (CDU), Bürgergeld an gemeinnützige Tätigkeiten zu koppeln. Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betont, dass arbeitsmarktnahe Bürgergeldempfänger nicht zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden sollten, wenn sie aktiv Arbeit suchen und finden können

Ökonomen warnen vor Hürden bei Bürgergeld-Vorschlag

Sachsen-anhalts Regierungschef Sven Schulze (CDU) schlägt vor, Bürgergeld nur im Gegenzug für gemeinnützige Tätigkeiten zu zahlen. Ökonomen äußern Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Effizienz dieses Vorstoßes.

Stellungnahmen von Experten

Joachim Wolff vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erklärte gegenüber der „Welt“, dass arbeitsmarktnahe Bürgergeldempfänger nicht zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden sollten, wenn sie aktiv nach regulärer Arbeit suchen und diese finden können. Die Teilnahme an solchen Maßnahmen könnte sie von einer regulären Beschäftigung abhalten.

Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft sieht in der Idee, Transferleistungen an Arbeit zu koppeln, einerseits einen ökonomischen Anreiz, da die Motivation zur Arbeitssuche steigt. Andererseits müssten erst geeignete Beschäftigungsgelegenheiten geschaffen werden,was private Anbieter verdrängen könnte. Zudem entstünde ein Fehlanreiz für Kommunen, Arbeitslose nicht in reguläre Beschäftigung zu vermitteln, da die Kosten vom Bund getragen werden.

Erfahrungen und bestehende Möglichkeiten

Achim Brötel, Präsident des Deutschen landkreistags, weist auf bestehende Arbeitsgelegenheiten hin, die bereits von Landkreisen und städten genutzt werden können. Diese Tätigkeiten, die unter anderem von Asylbewerbern wahrgenommen werden, erhalten die Beschäftigungsfähigkeit und bieten eine sinnvolle Tagesstruktur. Brötel betont die Notwendigkeit konsequenter maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung, auch im Zusammenhang mit dem Bürgergeld. Die derzeitige Regelung für Arbeitsgelegenheiten sei jedoch zu kompliziert, während der Rechtsrahmen für Asylbewerber besser sei.


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