Anhebung des mindestlohns in zwei Schritten
Die Mindestlohnkommission hat am Freitag in Berlin mitgeteilt, dass der gesetzliche Mindestlohn im kommenden Jahr auf 13,90 Euro steigen soll. Im Jahr 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Einstimmiger Beschluss der kommission
Die Vorsitzende der Mindestlohnkommission,Christiane schönefeld,erklärte,der Beschluss sei einstimmig gefasst worden. Die Entscheidung falle in eine Zeit anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.Die Kommission verwies darauf, dass die deutsche Wirtschaft derzeit mit konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen sowie externen Schocks konfrontiert sei.
Entwicklung der Verbraucherpreise und Ausblick
Nach einem deutlichen Anstieg der Verbraucherpreise in den jahren 2021 bis 2023 habe sich die Preisentwicklung inzwischen normalisiert. Für das Jahr 2026 erwartet die Kommission durch angekündigte Maßnahmen der Bundesregierung eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage.
Grundlage der Entscheidung
Die festgelegten Erhöhungsschritte sind laut kommission das Ergebnis einer Gesamtabwägung. dabei wurden sowohl die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen Mindestlohns als auch die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und in der Konjunktur berücksichtigt.
Abweichung vom Koalitionsvertrag
Mit den beschlossenen Erhöhungen bleibt der Mindestlohn hinter den im Koalitionsvertrag genannten Zielen zurück. Dort war ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar bezeichnet worden.