Klingbeil will Ausweispflicht zur Eindämmung illegaler Beschäftigung

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Klingbeil plant Ausweispflicht für Beschäftigte in Frisörsalons, Barbershops und Nagelstudios zur Eindämmung illegaler Beschäftigung

Ausweispflicht zur Bekämpfung von Schwarzarbeit im Friseur- und Kosmetikgewerbe

Für eine effektivere Bekämpfung von Schwarzarbeit sollen Beschäftigte in Frisörsalons, Barbershops und Nagelstudios künftig während der Arbeit ihren Personalausweis oder Reisepass mitführen. Ziel ist es, bei Kontrollen eine eindeutige Identitätsfeststellung zu ermöglichen.

Gesetzentwurf von Finanzminister Klingbeil

Dies geht aus einem Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hervor, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Das Friseur- und Kosmetikgewerbe soll demnach künftig zu den Branchen zählen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht und für die deshalb strengere Regelungen gelten.

erweiterung der betroffenen Branchen

Bisher gelten solche verschärften Regelungen unter anderem für das Bau- und Transportgewerbe sowie die Fleischwirtschaft.Wird bei Kontrollen kein Ausweisdokument mitgeführt, droht den Beschäftigten ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Begründung der Maßnahmen

Nach Angaben der Zoll-Sondereinheit „Finanzkontrolle schwarzarbeit“ (FKS) sind die Branchen des Friseur- und Kosmetikgewerbes besonders stark von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen. In der Begründung für das „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ wird darauf hingewiesen, dass ohne Ausweismitführungspflicht die identifizierung der angetroffenen Personen bei Prüfungen häufig sehr aufwändig ist.

Probleme bei bisherigen Kontrollen

Bei bisherigen Kontrollen der FKS werden häufig lediglich Bilder von Personaldokumenten auf Mobiltelefonen oder unzureichende Ausweise wie Krankenkassenkarten vorgelegt. Fälschungen von Ausweisdokumenten können in solchen Fällen nicht erkannt werden.

weitere Maßnahmen im Gesetzentwurf

Durch die geplanten Gesetzesänderungen soll die Zolleinheit FKS zudem verpflichtet werden,festgestellte Schwarzarbeit unverzüglich an die Jobcenter zu melden. dies soll ermöglichen, im Falle eines bezugs von Bürgergeld Sanktionen zu verhängen. Die Rückmeldungen der Zollverwaltung versetzen die Jobcenter in die Lage, leistungsrechtliche Entscheidungen zum Bezug von Bürgergeld zu treffen. Das Finanzministerium betont, dass angemessen reagiert werden müsse, wenn das Sozialsystem ausgenutzt und neben dem Bürgergeldbezug schwarzgearbeitet wird.

Der Gesetzentwurf soll am kommenden mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.


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