Konflikt um Arbeitszeiterfassung zwischen Bundesregierung und Gewerkschaften
Die geplante Neuregelung zur Arbeitszeiterfassung sorgt für Uneinigkeit zwischen der Bundesregierung und den Gewerkschaften. Während die regierungskoalition Ausnahmen von der Pflicht zur Dokumentation bei Vertrauensarbeitszeit vorsieht, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine lückenlose Erfassung.
Gewerkschaften fordern umfassende Regelung
DGB-Vorstandsmitglied anja Piel erklärte gegenüber der „Welt am Sonntag“, dass es keinerlei Erfordernis für Ausnahmen bei der Erfassung von vertrauensarbeitszeit gebe. Aus Sicht des DGB widersprächen solche Ausnahmen zudem dem EU-Recht.
auch die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis betonte, dass man nicht grundsätzlich für die Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit sei, da diese meist bei Beschäftigten mit hohen Gehältern einvernehmlich vereinbart werde. Sie fügte jedoch hinzu, dass das Modell nicht fortbestehen dürfe, wenn es zur Umgehung der Schutzrechte des Arbeitszeitgesetzes und der Aufzeichnung durch Arbeitgeber genutzt werde.
Arbeitgeber sprechen sich gegen generelle Erfassung aus
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger widersprach den Forderungen der Gewerkschaften. Er betonte, dass in vielen Betrieben die Arbeitszeit bereits für die Mehrheit der Arbeitnehmer erfasst werde, in anderen Bereichen jedoch aus guten Gründen nicht. vertrauensarbeitszeit komme dem Wunsch der Beschäftigten nach Flexibilität entgegen. Die Erfassung der vertrauensarbeitszeit mit der Stechuhr bezeichnete dulger als Widerspruch in sich und warnte davor, ein wichtiges personalpolitisches Instrument zur arbeitszeitflexibilisierung abzuschaffen.
Gesetzesentwurf weiterhin offen
Nach höchstrichterlichen Entscheidungen ist die Bundesregierung verpflichtet,die Arbeitszeiterfassung neu zu regeln. Das Bundesarbeitsministerium erklärte, der Entwurf der Vorgängerregierung sei nicht mehr aktuell. Nach der Sommerpause wurden Gewerkschaften und Arbeitgeber zu einem Dialog über die Neuregelung eingeladen. Wann ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt wird, ist weiterhin unklar.