Bundesrechnungshof kritisiert Folgekosten der Maskenkäufe
Die vom Bund zu Beginn der Corona-Pandemie beschafften Masken verursachen nach Angaben des Bundesrechnungshofs im Jahr 2024 voraussichtlich Kosten von 57 Millionen Euro. Zahlungen an klagende Maskenhändler sind in dieser Summe nicht enthalten.
Bericht des Bundesrechnungshofs
Diese Angaben gehen aus einem regelmäßigen Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Der Bundesrechnungshof spricht erneut von einer „Überbeschaffung“. Die Folge seien hohe Kosten für Lagerung und Vernichtung alter Masken sowie für Rechtsberatung in Maskenprozessen. Insgesamt hätten sich diese Kosten mittlerweile auf 517 millionen Euro summiert.
Weitere Kosten für die kommenden Jahre
Für das laufende Jahr sind laut Bericht 45 Millionen Euro für Lagerung und Vernichtung eingeplant. Für die Jahre 2026 und 2027 werden insgesamt 67 Millionen Euro veranschlagt. Deutlich höhere Kosten erwartet der Bundesrechnungshof durch noch laufende maskenprozesse.
Kosten durch Maskenprozesse
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet für das laufende Jahr mit Prozesskosten in Höhe von 360 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem sogenannten Open-House-Verfahren.Dabei hatte der Bund Masken zum Festpreis von 4,50 Euro pro stück gekauft, jedoch viele davon wegen eines Überangebots nicht mehr abgenommen. Weitere 120 Millionen Euro werden für Verfahren aus der Direktbeschaffung veranschlagt, bei denen Maskenverträge mit ausgewählten Händlern abgeschlossen wurden.