bundeskartellamt schränkt Preisvorgaben von Amazon ein
Das Bundeskartellamt hat die Praxis von Amazon untersagt, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace zu beeinflussen. Die Behörde teilte mit, dass Amazon die Mechanismen zur Kontrolle der Händlerpreise künftig nur noch in ausnahmefällen, insbesondere bei Preiswucher, einsetzen darf.
Wettbewerb und Preisgestaltung
Kartellamtspräsident andreas Mundt erklärte, dass Amazon auf seiner Plattform in direktem Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern steht. Eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber sei daher nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig.Andernfalls bestehe die Gefahr, dass das preisniveau nach den Vorstellungen von Amazon gelenkt wird, was den Wettbewerb im Onlinehandel beeinträchtigen könnte. Für die betroffenen Händler könnten solche Eingriffe dazu führen, dass sie ihre Kosten nicht mehr decken können und vom Marktplatz verdrängt werden.
Preiskontrollmechanismen und ihre Auswirkungen
Amazon setzt verschiedene preiskontrollmechanismen ein, um die Preise von Marktplatzhändlern zu überprüfen. Wenn diese Mechanismen die Händlerpreise als zu hoch bewerten, werden die entsprechenden Angebote entweder vom Marktplatz entfernt oder nicht im hervorgehobenen Einkaufsfeld angezeigt. Diese Einschränkungen könnten erhebliche Umsatzeinbußen für die Händler nach sich ziehen.
Transparenz und Missbrauchsvorwürfe
Das Kartellamt kritisiert, dass die Kontrollmechanismen auf intransparenten Regeln basieren. Für die Marktplatzhändler sei nicht klar, nach welchen Grundsätzen die Preisgrenzen zustande kommen. Diese systematischen Eingriffe in die Preisgestaltungsfreiheit der Händler sieht das Kartellamt als Missbrauch an.
Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils
Erstmals hat das Bundeskartellamt den wirtschaftlichen Vorteil, den Amazon durch das kartellrechtswidrige Verhalten erlangt hat, abgeschöpft. Ein Teilbetrag von rund 59 Millionen Euro wurde festgesetzt.
Koordination mit EU und Bundesnetzagentur
Das Verfahren wurde mit der europäischen kommission koordiniert,die für die Durchsetzung der EU-verordnung über faire Märkte im digitalen Sektor zuständig ist. Zudem wurde die Entscheidung bezüglich der Transparenzanforderungen mit der Bundesnetzagentur abgestimmt.
rechtsmittel
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist noch nicht bestandskräftig. Amazon hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde einzulegen, über die dann der Bundesgerichtshof entscheiden würde.










