ABDA unterstützt Vorstoß gegen Rabatte von Versandapotheken
Begrüßung des Vorhabens durch die ABDA
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat den Vorstoß von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) begrüßt,die gegen Rabattangebote von europäischen online-Versandapotheken auf rezeptpflichtige Medikamente vorgehen will. ABDA-Präsident Thomas Preis erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die Ministerin liege mit ihrer Einschätzung richtig.
Kritik an Rabatten und Boni
Preis betonte, es könne nicht sein, dass ausländische Logistikkonzerne Beitragsgelder von GKV-Versicherten zweckentfremden, um mit Rabatten und Boni um Kunden zu werben. Rabatte und Boni gehörten seiner Ansicht nach nicht in eine fürsorgliche Gesundheitsversorgung.
Stellungnahme der Bundesgesundheitsministerin
Bundesgesundheitsministerin Warken hatte zuvor angekündigt,gegen entsprechende Rabattangebote vorgehen zu wollen. Sie erklärte, die wohnortnahe, persönliche Abgabe von Arzneimitteln müsse weiterhin für alle Patienten sichergestellt bleiben. Ziel sei es,gleiche Bedingungen zwischen Versandhandel und stationären Apotheken zu erhalten.
Rückgang der Apothekenzahl
ABDA-Präsident Preis wies darauf hin, dass die Zahl der Apotheken in den vergangenen fünf Jahren um rund zehn Prozent gesunken sei. Ein Ende dieser Entwicklung sei nicht absehbar.Als eine Ursache nannte er den Arzneimittelversandhandel aus dem Ausland.
Folgen für die Versorgung vor Ort
Preis betonte, mit jeder geschlossenen Apotheke verliere die Bevölkerung ein Stück wohnortnahe Versorgung.Besonders für ältere Menschen seien Apotheken oft die ersten persönlichen Ansprechpartner im Gesundheitswesen. Durch die Schließungen entstünden zudem weite Fahrtwege.Preis forderte die Gesundheitspolitik auf,dafür zu sorgen,dass die Strukturen der Vor-Ort-Versorgung nicht weiter geschwächt werden.
Rechtliche Situation und BGH-Urteil
Zuletzt hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Aufmerksamkeit gesorgt. Der BGH entschied, dass eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke Kunden in Deutschland vor mehr als zehn jahren Bonusprämien auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren durfte. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Preisbildung gesetzlich geregelt, sodass diese in jeder Apotheke zum gleichen Preis angeboten werden sollen.Umstritten war, ob diese Preisbindung auch für Versandapotheken im EU-Ausland gilt oder ob dies gegen den freien Warenverkehr in der EU verstößt.