Deutlich weniger Datenauskunft von X an das BKA
Die Social-Media-Plattform X von Elon Musk stellt in verfahren zu Hasskriminalität deutlich seltener Daten für Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) zur Verfügung als früher. Das geht aus einer Auswertung des BKA hervor, über die das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet. Betroffen sind Fälle, in denen Ermittler der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im Bereich der sogenannten Hasskriminalität tätig sind.
Rückgang der beantworteten Anfragen
Im Jahr 2024 erhielt die ZMI laut „Spiegel“ noch in über 80 prozent der Fälle die angeforderten Daten von X. Im Erhebungszeitraum vom 10. April bis 31. Mai 2025 seien hingegen nur noch rund ein drittel der gestellten Anfragen beantwortet worden.
Das BKA kommt in der Auswertung dem Bericht zufolge zu dem Schluss, dass X die Ermittlungsarbeit der deutschen Behörden „aktiv behindert“.Ohne die von X angeforderten Daten müssten Ermittlungen häufig eingestellt werden, weil verdächtige nicht identifiziert werden könnten.
Umfang und Inhalt der Ermittlungen
Nach Angaben des „Spiegel“ umfasst die BKA-Auswertung insgesamt 700 Anfragen zu Beiträgen auf X. In all diesen Fällen sahen die Beamten der ZMI jeweils einen Anfangsverdacht.
Ermittlungsfelder der Zentralen Meldestelle
Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet ermittelt unter anderem zu Volksverhetzungen und Politikerbeleidigungen auf Social-media-Plattformen. Sie befasst sich zudem mit Postings, in denen Nutzer eine bestimmte Straftat gebilligt haben sollen oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet wurden.
Reaktion von X
Die Plattform X habe Fragen des „Spiegel“ zu dem Thema zunächst unbeantwortet gelassen, berichtet das Magazin.










