Änderungen in der Notfallversorgung
Ärzte in Notdienstpraxen sollen künftig Medikamente direkt an Patienten abgeben dürfen. Dies plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) laut einem neuen entwurf zur Notfallreform, über den der Newsletter „Gesundheit“ des „Politico“ berichtet.
Geplante Regelungen
Laut dem Entwurf,datiert auf den 31. März, sollen Ärzte in bestimmten, eng begrenzten Notfallsituationen Arzneimittel für den akuten Bedarf abgeben dürfen. Ziel ist es, die Versorgung mit Arzneimitteln zu erleichtern. Das Abgaberecht soll im Arzneimittelgesetz verankert werden und ist vergleichbar mit der bestehenden Abgabemöglichkeit durch Krankenhausapotheken nach einer Behandlung. Auch apothekenpflichtige Medizinprodukte sollen abgegeben werden können.
Bedingungen für die Abgabe
Die Abgabe ist nur erlaubt, wenn die Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Ist eine Apotheke in der Nähe geöffnet, muss der Patient dorthin verwiesen werden. Zudem ist die Abgabe nur bei dringendem Bedarf, wie einer Antibiotika- oder Schmerztherapie, erlaubt. Die Menge darf maximal für drei Tage reichen. Betäubungsmittel sind von dieser Regelung ausgenommen und müssen weiterhin über Apotheken bezogen werden.
Reaktionen und Bedenken
In Deutschland ist es Ärzten bisher grundsätzlich nicht gestattet, Medikamente direkt an Patienten weiterzugeben, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte im Dezember vor „Parallelstrukturen“ in der Arzneimittelabgabe. Sie betonte, dass die Notfallreform nicht die stärke der wohnortnahen Apotheken schwächen dürfe. Eine sichere und schnelle Arzneimittelversorgung sei nur durch Apotheken vor Ort möglich.
Weiteres Vorgehen
Das Bundeskabinett soll sich Ende April mit Warkens Notfallreform befassen.



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