Forderung nach Regulierung der privaten Hundezucht
Die Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ariane Kari, spricht sich dafür aus, dass nicht nur die gewerbliche, sondern auch die private Hundezucht reguliert wird.
Aktuelle Regelungen und Kritik
Bislang wird eine Zuchterlaubnis vom Veterinäramt nur bei gewerbsmäßigem Handeln verlangt. Nach Angaben von Kari wird dies häufig erst ab drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen angenommen. Wer mit einer oder zwei Hündinnen züchtet, bleibt als Privatzüchter zunächst unbeachtet. Kari kritisiert diese Regelung.
Notwendigkeit von sachkunde und tierschutz
Um die Zucht von qualgezüchteten Welpen zu verhindern, sei viel Sachkunde erforderlich. Laut Kari seien Probleme mit dem Tierschutz vorprogrammiert. Sie betont, dass es im Kampf gegen Qualzucht wichtig wäre, die gesamte hundezucht zu regulieren.
Hintergrund zur Tierschutzbeauftragten
Ariane Kari wurde im Juni 2023 als erste Bundes-Tierschutzbeauftragte vom damaligen Agrarminister Cem Özdemir ins Amt berufen. Ihr Vertrag läuft Ende August aus. Ob sie unter dem neuen Landwirtschaftsminister Alois Rainer im Amt bleibt, ist derzeit unklar.