Spahn fordert Abschaffung von Paragraf 188 StGB
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch abzuschaffen. Die Vorschrift sanktioniert die Beleidigung von Personen des politischen Lebens.
Begründung für Kritik an Sonderregelung
Spahn erklärte der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstagausgabe), die Idee hinter Paragraf 188 StGB sei gewesen, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen. Entstanden sei jedoch der eindruck, die „Mächtigen“ hätten sich ein Sonderrecht geschaffen. Dies sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen.
Verweis auf allgemeinen Beleidigungstatbestand
„Dieser Paragraf könnte abgeschafft werden. Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung“, sagte Spahn. Dieser gelte für alle.
Eigene Erfahrungen Spahns mit Beleidigungen
Auf die Frage, ob er den Paragrafen 188 StGB selbst schon genutzt habe, antwortete Spahn mit Ja. Er erstatte keine Anzeige, wenn ihn jemand „Blödmann“ oder „Vollidiot“ nenne. Bei der Kategorie „schwuler Kinderficker“ habe er jedoch Anzeige erstattet. Das sei auch auf Basis des normalen Beleidigungsparagrafen möglich.











