Senioren-Union fordert Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz
Initiative für Änderung von Artikel 3
Die Senioren-Union der CDU setzt sich dafür ein, ein Verbot von Altersdiskriminierung in Artikel 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Der Bundesvorsitzende der Vereinigung, Hubert Hüppe, erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die Senioren-Union beim nächsten Bundesparteitag im Februar einen entsprechenden Antrag einbringen werde. Ziel sei es,ein Diskriminierungsverbot im Alter zu verankern.
Altersdiskriminierung betrifft verschiedene Altersgruppen
Hüppe betonte, dass altersdiskriminierung nicht nur senioren betreffe. Auch 50-Jährige würden teilweise bereits aufgrund ihres Alters benachteiligt, beispielsweise im Berufsleben. Die Senioren-Union fordert daher,das Alter als schützenswertes Merkmal in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen.
Aktuelle Regelung im Grundgesetz
Derzeit legt Artikel 3 des Grundgesetzes fest, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Zudem ist geregelt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
beispiel für Altersdiskriminierung
Als Beispiel für Altersdiskriminierung nannte Hüppe die auf EU-Ebene diskutierten Tests zur Fahrtauglichkeit von Senioren. Er begrüßte, dass diese Tests nicht eingeführt wurden. Hüppe erklärte, dass eine Festlegung solcher Tests an ein bestimmtes Alter altersdiskriminierend sei. Viele 70-Jährige seien weiterhin fahrtüchtig.











