Schwarz-Rot einigt sich auf Cybersicherheitsgesetz

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CDU/CSU und SPD-Fraktionen haben am Mittwoch eine Einigung zu offenen Punkten des Cybersicherheitsgesetzes erzielt

Einigung auf Cybersicherheitsgesetz zwischen CDU/CSU und SPD

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich am Mittwoch auf eine gemeinsame Linie bei den bislang umstrittenen Punkten des Cybersicherheitsgesetzes verständigt. Dies bestätigten die Berichterstatter beider Fraktionen dem Fachinformationsdienst „Tagesspiegel Background“.

Neue Befugnisse für das Bundesinnenministerium

Künftig erhält das Bundesinnenministerium die Befugnis, den Einbau kritischer Komponenten zu untersagen.Im Falle einer Bedrohung kann das Ministerium eigenständig Entscheidungen treffen.Betreiber kritischer anlagen sind dann verpflichtet, alternative Hersteller zu nutzen.

Regelungen zu Komponenten aus nicht-vertrauenswürdigen Ländern

Die Frage des Umgangs mit Bauteilen aus nicht-vertrauenswürdigen Ländern, die bei störungen Ausfälle lebenswichtiger infrastrukturen verursachen könnten, war lange umstritten. Bereits 2024 hatte die Ampelregierung Telekommunikationsanbieter verpflichtet, keine Komponenten chinesischer Hersteller wie Huawei mehr einzusetzen. Mit der neuen Regelung erhält die Bundesregierung die Möglichkeit, bei hybriden Bedrohungen schneller und eigenständiger zu reagieren.

Cybersicherheitsauflagen für die Bundesverwaltung

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass künftig auch die Bundesverwaltung Cybersicherheitsauflagen erfüllen muss. Bislang waren nachgeordnete Behörden aus Kostengründen ausgenommen, was von Sicherheitsexperten kritisiert wurde. Die Absicherung der Bundes-IT-Infrastruktur soll aus dem Sondervermögen finanziert werden.

Weiteres Verfahren

Das Cybersicherheitsgesetz in der am Mittwoch geänderten Fassung soll in der kommenden Sitzungswoche in zweiter Lesung im Bundestag beraten werden.


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