Kriminalbeamte sprechen sich für KI-Überwachung an Bahnhöfen aus
Befürwortung von KI-gestützter kameraüberwachung
Im Zuge der Debatte um die Sicherheit an deutschen Bahnhöfen hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Einsatz von KI-gestützter Kameraüberwachung befürwortet. Der Bundesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow, erklärte gegenüber den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe, dass zur Modernisierung von Bahnhöfen nicht nur Pünktlichkeit gehöre, sondern auch Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. Dazu zählten bessere Belichtungsanlagen, Kameraüberwachung sowie der Einsatz verfügbarer Technologien.
Neue Überwachungssysteme in Frankfurt
In Frankfurt wird nach Angaben von Peglow seit Kurzem im Umfeld des Hauptbahnhofs eine neue generation von Überwachungssystemen eingesetzt. Diese Systeme nutzen Künstliche Intelligenz, um bestimmte Auffälligkeiten automatisch zu erkennen. Dazu zählen gefährliche Situationen, liegengebliebene Gepäckstücke oder ungewöhnliche Bewegungsmuster.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Einsatzbereiche
Peglow betonte, dass der Einsatz von KI-gestützten Systemen lagebezogen und rechtsstaatlich eingebettet erfolge. Die Anwendungen bewegten sich im rahmen der EU-Vorgaben, etwa durch den AI Act. Es finde keine biometrische Gesichtserkennung im Echtzeitbetrieb statt.Stattdessen komme eine gezielte, rechtlich kontrollierte Anwendung zum Einsatz, beispielsweise bei der Suche nach vermissten Personen oder zur Abwehr terroristischer Gefahren. Solche Anwendungen seien sinnvoll, wenn sie obvious, verhältnismäßig und zweckgebunden erfolgen.
Rolle der Künstlichen Intelligenz
Laut Peglow kann der Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Polizei an Bahnhöfen unterstützen, indem sie auf hinweise oder Muster aufmerksam macht, die von der menschlichen Wahrnehmung allein kaum erkannt werden können. die Entscheidung und Verantwortung bleibe jedoch beim Menschen. Peglow stellte klar, dass KI niemals als Instrument flächendeckender Überwachung verstanden werden dürfe, sondern der zielgerichteten Gefahrenabwehr im Einklang mit Rechtsstaat und Datenschutz dienen müsse.






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