Felix Klein fordert konsequentere Abschiebung von Antisemiten ohne deutschen Pass
Rechtliche Möglichkeiten zur Ausweisung
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat sich dafür ausgesprochen, Antisemiten ohne deutschen Pass konsequent abzuschieben.Klein betonte, dass das deutsche Ausländerrecht bereits die Möglichkeit biete, Personen, die durch antisemitische Taten auffallen, auszuweisen. Diese Möglichkeit solle,wo sie gegeben ist,konsequenter genutzt werden. Dies sei kein Wunsch nach Willkür, sondern Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats. Wer in Deutschland lebe und die Grundwerte des Gemeinwesens, insbesondere die Achtung jüdischen Lebens, missachte oder bekämpfe, stelle sich außerhalb dieses Konsenses, so Klein.
voraussetzungen für Ausweisungen
Klein stellte klar,dass eine Ausweisung nur auf Grundlage eines rechtskräftigen Gerichtsurteils erfolgen dürfe. eine polizeiliche Ermittlung oder ein anfangsverdacht reichten nicht aus. Wenn ein Gericht feststelle, dass jemand aus antisemitischer Motivation gehandelt habe, beispielsweise durch Gewalt gegen Juden, Anschläge auf Synagogen oder Hetze, solle diese Person das Land verlassen müssen.
Prüfung des Entzugs der Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern
Darüber hinaus sprach sich Klein für eine genaue Prüfung des Entzugs der deutschen Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatlern aus, die aus antisemitischer Gesinnung heraus schwere Straftaten begangen haben. Dies sei ein schwerwiegender Schritt, der sorgfältig geprüft werden müsse. Wer sich bei der Einbürgerung bewusst falsch erklärt habe oder sich nachweislich gegen die Werte des Grundgesetzes stelle, habe dieses privileg verwirkt.
Islamistischer Antisemitismus als aktuelle Bedrohung
Klein erklärte zudem, dass der islamistische antisemitismus derzeit die gewaltintensivste Erscheinungsform des Antisemitismus sei.Viele Juden in Deutschland berichteten ihm, dass insbesondere von arabischstämmigen Tätern und aus islamistischen Milieus die unmittelbarste Bedrohung ausgehe.
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