Hubig lehnt EU-Pläne zur Kennzeichnungspflicht für genom-editierte Lebensmittel ab
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat das Ergebnis der Verhandlungen auf EU-Ebene zur Abschaffung der Kennzeichnungspflicht von Nahrungsmitteln aus genom-editierten Pflanzen zurückgewiesen. Lebensmittel, die gentechnisch verändertes Material enthalten, sollten weiterhin als solche gekennzeichnet werden müssen, sagte die SPD-politikerin den Partner-Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Donnerstagausgaben). Verbraucher bräuchten echte Wahlfreiheit,und diese gebe es nur mit Transparenz,argumentierte Hubig.
Geplante EU-Regelung zu neuen genomischen Techniken
Produkte, die mit neuartigen Methoden wie der Genschere bearbeitet wurden, müssen künftig nicht mehr gekennzeichnet werden. Dies sieht eine Einigung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedstaaten im sogenannten Trilog-Verfahren vor, die vor zwei Wochen erzielt wurde. Die Regelung gilt, solange es sich um einen begrenzten Eingriff in die Genetik der Pflanzen handelt, der auch durch konventionelle Züchtung hätte erreicht werden können.
Forderung nach Wahlmöglichkeit für Verbraucher
„Für mich ist das ein falscher Weg“, sagte Hubig. Gentechnik biete zwar große Chancen für die ernährungssicherheit. am Ende müssten sich Verbraucher aber „auch gegen Gentechnik entscheiden können“,forderte die SPD-Politikerin. Weniger Transparenz könne nicht die Antwort auf real existierende Fragen und Verunsicherung sein, so die Justizministerin.
Mögliche Auswirkungen auf den EU-beschluss
Die ablehnende Haltung Hubigs gegenüber der EU-Einigung könnte Auswirkungen auf das gesamte Vorhaben haben. Im Europäischen Rat müsste bei der Abstimmung über den Trilog-Kompromiss erneut ein Weg um einen sogenannten „German Vote“,also eine Enthaltung des größten Mitgliedstaates,herum gefunden werden. CDU und CSU hatten sich in der Vergangenheit für eine Liberalisierung im Umgang mit Neuen Genomischen Techniken (NGT) eingesetzt.











