Innenminister plant erweiterte Befugnisse für Cyber-Abwehr
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beabsichtigt, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden im Bereich der cyberabwehr deutlich auszuweiten. Ziel ist es, Cyberangriffe auf deutsche Ziele effektiver abwehren zu können.
Gesetzesänderung für Cyber-Abwehrschläge
Dobrindt erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, es reiche nicht aus, Cyberangriffe lediglich mit möglichst geringem Schaden zu überstehen. Das Bundesinnenministerium bereite daher eine Gesetzesänderung vor, die es ermöglichen soll, die Urheber von Cyberangriffen gegen Deutschland gezielt anzugreifen, um laufende Angriffe und Gefahren abzuwehren – auch dann, wenn sich die Server außerhalb der bundesrepublik befinden.
Keine Offensivaktionen geplant
Nach Angaben des Ministers handelt es sich dabei nicht um sogenannte Hackbacks oder Gegenschläge. Im Vordergrund stehe das Ziel, laufende oder bevorstehende Angriffe zu stoppen.Dafür müssten die Behörden in der Lage sein,die Server-Infrastruktur oder die digitalen Systeme von Angreifern auch im Ausland außer Betrieb zu setzen. Dobrindt betonte, es gehe ausschließlich um Abwehrmaßnahmen, nicht um offensive Aktionen.
Verfassungsrechtliche Einschätzung und Zeitplan
Für die neuen Befugnisse der Sicherheitsbehörden sieht Dobrindt keine Notwendigkeit für eine Grundgesetzänderung. Er verwies darauf, dass die Gefahrenabwehr grundsätzlich Ländersache sei, die Sicherheitsbehörden des Bundes jedoch bereits verfassungsrechtlich gedeckte Handlungsbefugnisse in bestimmten Bereichen hätten. zudem arbeite der Bund in diesem bereich teilweise mit den Ländern zusammen. Der Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Cyber-Abwehrschlägen wird derzeit erarbeitet und soll im kommenden jahr im Kabinett vorgestellt werden.




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