Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern auf Vorjahresniveau
Anzahl der gutachten und festgestellte Fehler
der Medizinische Dienst hat im Jahr 2024 bundesweit 12.304 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Die Gesamtzahl liegt damit auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren, wie die Organisation am Donnerstag in Berlin mitteilte.
In 26,8 Prozent der Fälle, das entspricht 3.301 Gutachten, stellten die Experten einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. Dies ist ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, in dem 3.160 solcher Fälle dokumentiert wurden. In 23 Prozent der Fälle (2.825) konnte der Medizinische Dienst nachweisen, dass der Behandlungsfehler ursächlich für den entstandenen Schaden war. Auch hier wurde ein Anstieg im Vergleich zu 2023 (2.679 Fälle) verzeichnet. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nur, wenn die Kausalität nachgewiesen werden kann.
Folgen und Kosten von Behandlungsfehlern
Behandlungsfehler führen nicht nur zu gesundheitlichen schäden bei Patienten, sondern verursachen auch erhebliche Kosten im Gesundheitssystem. Folgeuntersuchungen, erneute Operationen und Nachbehandlungen sind häufig notwendig.Der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen dienstes Bund, Stefan Gronemeyer, betonte die Bedeutung der Patientensicherheit und forderte eine Verpflichtung für Ärzte und andere Gesundheitsfachkräfte, Patienten umgehend über Fehler zu informieren. Zudem sprach er sich für systematische Präventionsmaßnahmen und ein obligatorisches, sanktionsfreies Meldesystem für vermeidbare Schadensereignisse, sogenannte „Never Events“, aus.
Verteilung der Behandlungsfehlervorwürfe nach Sektoren
Zwei Drittel der Vorwürfe (7.960) bezogen sich auf Behandlungen in der stationären Versorgung, vor allem in Krankenhäusern. Ein Drittel der Vorwürfe (4.312) entfiel auf den ambulanten Bereich. Hauptursache für diese Verteilung ist, dass sich die meisten Behandlungsfehlervorwürfe auf operative Eingriffe beziehen, die überwiegend in Kliniken durchgeführt werden.
Betroffene Fachgebiete
29,8 Prozent aller Vorwürfe (3.664 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie. 11,5 Prozent (1.402 Fälle) entfielen auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, 8,9 Prozent (1.097 Fälle) auf Frauenheilkunde und Geburtshilfe. 8,4 Prozent (1.040 Fälle) betrafen die Zahnmedizin, 7,9 Prozent (971 Fälle) die Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie 6,7 Prozent (827 Fälle) die Pflege. Die übrigen 26,8 Prozent der Vorwürfe verteilten sich auf 29 weitere Fachgebiete.
Art und Schwere der Schäden
Bei 63,0 Prozent der begutachteten Fälle entstanden vorübergehende Schäden, die weitere interventionen oder einen verlängerten Krankenhausaufenthalt erforderlich machten. Die Patienten genasen jedoch wieder. In 32 Prozent der Fälle wurde ein Dauerschaden festgestellt, der in leichte, mittlere und schwere Schäden unterteilt wird. Leichte Dauerschäden können etwa eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein, mittlere Schäden umfassen chronische Schmerzen, erhebliche Bewegungseinschränkungen oder Störungen von Organfunktionen.
In 2,7 Prozent der Fälle (75 Fälle) führte ein Behandlungsfehler zum Tod des Patienten oder trug wesentlich dazu bei.







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