Hubig kündigt schärfere Regeln gegen sexualisierte KI-bilder an
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Erstellen und Verbreiten von mit Künstlicher Intelligenz erzeugten sexualisierten Bildern stärker regulieren. Ziel sei ein besserer Schutz der Betroffenen und eine gezielte Anpassung des Strafrechts, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe).
Schutz vor KI-Bildmanipulationen
„Wir müssen Betroffene noch besser vor solchen KI-Bildmanipulationen schützen. Es muss einfacher werden,sich gegen Verletzungen von persönlichkeitsrechten zu wehren“,sagte Hubig. Zudem müsse das Strafrecht „noch einmal nachgeschärft“ werden. Es würden Straftatbestände benötigt, „die das Problem der digitalen Bildmanipulationen gezielt adressieren“. Daran werde derzeit gearbeitet.
Kritik am „Bikini jetzt“-Trend
Sexualisierte Darstellungen von Frauen
Hubig äußerte sich kritisch zum sogenannten „Bikini jetzt“-Trend. „Ich finde es fürchterlich, wenn mit KI-tools wie Grok massenhaft anzügliche Bilder von Frauen erzeugt werden – etwa indem ihnen ohne jede Einwilligung aufreizende Bikinis angezogen werden“, sagte die Ministerin. Dabei würden Persönlichkeitsrechte systematisch verletzt und Frauen zu Objekten herabgesetzt.
Besondere Problematik bei Kindern und Jugendlichen
Die Ministerin sprach von einer „beunruhigenden Entwicklung“ und verwies darauf, dass entsprechende Tools angeboten und vielfach genutzt würden. „Besonders verwerflich ist die Erstellung sexualisierter KI-Bilder von Kindern und Jugendlichen“, so Hubig. „Das dürfen wir nicht hinnehmen.“
Strafrechtliche Einordnung und geplanter Rechtsrahmen
Zwar könnten Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen bereits mit hohen Strafen geahndet werden. KI-generierte Bilder könnten den Straftatbestand der Kinderpornografie erfüllen.
Auch gegen die Verbreitung von KI-manipulierten Bildern von Erwachsenen sei rechtlich schon heute vorzugehen,erläuterte Hubig. Das reiche jedoch nicht aus. „Wir erstellen derzeit den entwurf für ein digitales Gewaltschutzgesetz. Wir wollen angemessene Strafen für Deepfakes, die die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen“, kündigte sie an. Im Fokus stünden vor allem sexualisierte Deepfakes und Manipulationen,„die Betroffene verächtlich machen und herabwürdigen“.
Bessere Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten
ein weiterer Schwerpunkt ist nach ihren Angaben die effektivere Durchsetzung bestehender Rechte.„Betroffene müssen erreichen können,dass die Verbreitung entsprechender Bilder schnell gestoppt und sie von den Plattformen entfernt werden“,sagte Hubig. Man arbeite auch an besseren nationalen Regelungen. Diese könnten darauf hinauslaufen, „dass Accounts, über die immer wieder schwere Rechtsverletzungen begangen werden, von den Plattformen zeitweise gesperrt werden müssen“.
Abgrenzung zu Zensur und internationale Entwicklungen
Kritik, etwa von X-Eigentümer elon Musk, wonach die Meinungsfreiheit beschränkt werde, wies Hubig zurück. „Mit Zensur hat das nichts zu tun. Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, vom Grundgesetz und vom europäischen Recht geschützt. Sie hat ihre grenze dort,wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden“,sagte die SPD-Politikerin. In solchen Fällen müsse man sich wehren können.
Den Weg von Indonesien und Malaysia, die entsprechende Software gestoppt haben, will Hubig nicht gehen. „Es geht nicht darum, Tools zu verbieten und Plattformen abzuschalten. Es geht auch nicht um eine Kontrolle von Meinungen, sondern darum, Persönlichkeitsrechte durchzusetzen und zu schützen.“ Die Regulierung der Plattformen liege insgesamt weitgehend in den Händen der Europäischen Union. „Wir unterstützen sehr,dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Überprüfung von X und Grok eingeleitet hat“,sagte die Ministerin.











