Bundesgesundheitsministerin sieht Handlungsbedarf beim Konsumcannabisgesetz
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Nachbesserungen am konsumcannabisgesetz gefordert. In einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ erklärte Warken, das Gesetz sei insgesamt problematisch und an vielen Stellen mangelhaft. Sie kritisierte insbesondere die festgelegten Besitzmengen, die ihrer Ansicht nach zu hoch seien und keinen Bezug zum Eigenkonsum hätten. Dies erleichtere den Handel für Dealer.
Kritik an Kontrollmöglichkeiten und Auswirkungen auf Jugendliche
Warken bemängelte zudem die Abstandsregelungen, wonach der Cannabiskonsum in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten verboten ist. Diese Regelungen seien kaum kontrollierbar. Beide Kritikpunkte würden laut Warken bereits seit Langem von den Sicherheitsbehörden beanstandet und seien durch die Zwischenevaluation des Gesetzes erneut deutlich geworden. Zudem beobachte sie einen Rückgang von Frühinterventionen bei Jugendlichen.
Weitere Kritik aus dem Innenministerium
Auch Bundesinnenminister Alexander dobrindt (CSU) äußerte sich kritisch zum Cannabisgesetz. Er bezeichnete das Gesetz als „Scheißgesetz“ und warnte, dass dadurch dem illegalen und kriminellen Drogenhandel Tür und Tor geöffnet werde.
Regelungen des Konsumcannabisgesetzes
Das Konsumcannabisgesetz erlaubt es, bis zu 25 Gramm Cannabis mitzuführen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufzubewahren. Der Konsum von Cannabis ist in Sichtweite von Kindergärten, Schulen und Sportplätzen untersagt.




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