Einführung der elektronischen Patientenakte
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, die elektronische Patientenakte (ePA) für die Terminbuchung und elektronische Überweisungen zu nutzen. Dies geht aus einem Entwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ hervor, über den der newsletter Gesundheit von „Politico“ berichtet.
Digitale Terminvergabe
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Patienten zukünftig über die ePA-App Termine buchen können. Eine standardisierte Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen soll den Behandlungsbedarf ermitteln. Bei bedarf können Termine für Praxisbesuche oder Videosprechstunden digital gebucht werden. Bei akuten Beschwerden wird ein standardisiertes Ersteinschätzungssystem genutzt.
Elektronische Überweisungen
Um die Patientensteuerung nach arztterminen zu verbessern, soll die elektronische Überweisung eingeführt werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband sollen Regelungen zur Nutzung der Telematikinfrastruktur für die Übermittlung der Überweisungen festlegen. Ab dem 1.September 2029 sind Ärzte verpflichtet, diese anzubieten.
Datenschutz und Informationsaustausch
Sämtliche Informationen sollen in der ePA zusammengeführt werden, es sei denn, Versicherte widersprechen. Überweisungsdaten werden nach 100 Tagen gelöscht. Versicherte können wählen, ob sie Informationen elektronisch oder in Papierform erhalten möchten.
Regulierung digitaler Terminbuchungsplattformen
Das Ministerium plant, Anbieter von digitalen Terminbuchungsplattformen wie Doctolib oder Jameda zu regulieren. Die KBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sollen Anforderungen definieren, um kommerzielle Drittnutzung zu verhindern und Datenschutz sowie Datensicherheit zu gewährleisten.



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