Änderung des Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt
Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben in Sachsen-Anhalt 976 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Dies berichtet die „Mitteldeutsche zeitung“ unter Berufung auf die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion. Seit November 2024 ist es möglich, den nach der Geburt eingetragenen Geschlechtseintrag „männlich“ oder „weiblich“ ohne aufwendige Begutachtung zu ändern.
Weitere Änderungen und rechtliche Rahmenbedingungen
In wenigen Fällen haben Personen nach einer Änderung des Eintrags einen weiteren Wechsel vorgenommen. Laut Landesregierung gab es vier solcher Fälle. Es wurde nicht erfasst, ob die Betreffenden zum ursprünglichen Eintrag zurückgekehrt sind oder sich für die Varianten „divers“ oder „ohne Eintrag“ entschieden haben. Eine Änderung ist rechtlich nach einer Wartefrist von einem Jahr möglich.
Nutzung durch erwachsene und Minderjährige
Die Regelung wurde fast ausschließlich von Erwachsenen genutzt. Die konkrete Zahl der Minderjährigen wird als Verschlusssache eingestuft, da sie so niedrig ist, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich wären. Dem AfD-Abgeordneten Gordon Köhler zufolge sind von den 976 Personen mit geändertem Eintrag rund 40 minderjährig, wobei es überwiegend um einen Wechsel von weiblich zu männlich geht.
Reaktionen und Vorschläge zur Gesetzesergänzung
Der fachverband der standesbeamten zieht eine überwiegend positive Bilanz der Reform. „Wir hätten nicht mit einer so großen Nachfrage gerechnet. Nach unserem Eindruck meinen es die Antragsteller ernst und sind sehr dankbar für die unbürokratische Lösung“, sagte die Landesvorsitzende sigrun Quente. Aktuell ist nur ein Fall bekannt, der auf einen Missbrauch hindeutet. der Fachverband hält eine Ergänzung des Gesetzes für erwägenswert, um Missbrauch zu verhindern. Quente schlug vor, dass Personen, die für eine Straftat verurteilt wurden, während sie als Mann registriert waren, den Eintrag erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren ändern können sollten.



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