DRK fordert bundesweite Gleichstellung für ehrenamtliche Helfer
Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, setzt sich für ein Ende der Ungleichbehandlung ehrenamtlicher helfer ein. Sie fordert eine bundesweit einheitliche Regelung für Ehrenamtliche, die sowohl Einsätze außerhalb formeller Katastrophen als auch Aus- und Fortbildungen sowie die soziale Absicherung umfasst.
Ungleichbehandlung bei Freistellung und Lohnfortzahlung
Hasselfeldt betonte, dass Ehrenamtliche im Ernstfall als Erste zur Stelle seien. „Neun von zehn Kräften im bevölkerungsschutz arbeiten ehrenamtlich. Und doch müssen viele für einen Einsatz Urlaubstage opfern. Das darf nicht so bleiben“, erklärte sie. Die sogenannte Helfergleichstellung ist seit Jahren eine zentrale Forderung von Hilfsorganisationen wie dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),dem DRK,den Johannitern und den Maltesern. Im Unterschied zu Ehrenamtlichen bei Feuerwehr oder Technischem Hilfswerk (THW) sind lohnfortzahlung und Freistellung am Arbeitsplatz für diese Gruppen nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Rechtliche Unterschiede zwischen den bundesländern
Hasselfeldt bezeichnete die rechtlich unterschiedliche Stellung der Helfer als „riesiges Problem“. Sie kritisierte, dass Helferinnen und Helfer anerkannter Hilfsorganisationen, die bei denselben Großlagen wie beispielsweise der Flut im Ahrtal tätig sind, unterschiedlich behandelt werden – etwa bei Ausbildung, Freistellung vom Arbeitsplatz und Lohnfortzahlung. In einigen Bundesländern wie Saarland, Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg seien bereits Verbesserungen erreicht worden. in anderen Ländern gebe es jedoch keine Freistellung und Lohnfortzahlung.
Unterstützung aus der Politik
Unterstützung für Hasselfeldts Forderung kommt aus der Unions-Fraktion im Deutschen Bundestag. David Gregosz (CDU), Berichterstatter für das Ehrenamt, erklärte, der Unmut der ehrenamtlich Helfenden sei nachvollziehbar. Katastrophenereignisse machten nicht an Landesgrenzen halt und erforderten Zusammenhalt über Grenzen hinweg. Niemand solle sich Sorgen machen müssen, ob die eigene Karriere oder der Arbeitslohn durch den ehrenamtlichen Einsatz im Katastrophenfall gefährdet sei, wenn sich das Einsatzgebiet über mehrere Bundesländer erstrecke.
Eine Angleichung der unterschiedlichen Landesregeln zur Lohnfortzahlung und zur Befreiung vom Arbeitsplatz im Einsatzfall wäre aus Sicht von Gregosz zu begrüßen. Eine entsprechende Initiative aus den Ländern würde auch vom Bund positiv begleitet werden. Auch eine bundeseinheitliche Gesetzesinitiative sei denkbar, dafür wäre jedoch die Zustimmung der Länder notwendig.
Kritik von der Linksfraktion
Die Linksfraktion im Bundestag äußerte Zweifel an den politischen Bemühungen. Jan Köstering,Sprecher für Zivilen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz,kritisierte,die Helfergleichstellung werde von Bund und Ländern seit Jahren verschleppt. Es gebe zwar eine Arbeitsgruppe und wiederholte Gespräche, doch der Bund verweise stets auf die Zuständigkeit der Länder.Köstering forderte bundeseinheitliche Versorgungsregelungen. Die Ansprüche kommunaler Retterinnen und Retter müssten mindestens dem Versorgungsniveau von Bundespolizei, Bundeswehr und Technischem Hilfswerk entsprechen.