Bundeswirtschaftsministerium verteidigt Vergabebeschleunigungsgesetz
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die im neuen Gesetz zur Vergabebeschleunigung vorgesehene Regelung zum sogenannten Losgrundsatz gegen Kritik mehrerer Verbände verteidigt.
Ausgleich zwischen Mittelstandsfreundlichkeit und Beschleunigung
Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte am Mittwoch in Berlin, man sei der Auffassung, einen guten Ausgleich zwischen Mittelstandsfreundlichkeit und der notwendigen Beschleunigung gefunden zu haben. Es gebe zudem zahlreiche weitere Punkte im Vergabebeschleunigungsgesetz, die der gesamten Wirtschaft und Industrie zugutekämen.
Kritik von Verbänden
Zuvor hatten insgesamt acht Verbände einen Brief an Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geschickt. Darin warnten sie, dass die vorgeschlagene Regelung zum Losgrundsatz zu massivem Mehraufwand und zusätzlicher Bürokratie führen könne.
Regelung zum Losgrundsatz
Kern der Regelung ist, dass große Aufträge in mehrere Lose aufgeteilt werden. Die verbände fordern, dass mehrere Teil- oder Fachlose ganz oder teilweise zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche gründe dies rechtfertigen.
Ausnahmen vom Losgrundsatz
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind Ausnahmen vom Losgrundsatz möglich, insbesondere wenn es um bestimmte vom Sondervermögen finanzierte vorhaben geht.