Bundesgesundheitsministerin Warken verteidigt Ergebnisse der arbeitsgruppe zur Pflegereform
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die Kritik an den Ergebnissen der arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen zur geplanten Pflegereform zurückgewiesen. die Arbeitsgruppe habe ihren Auftrag erfüllt,betonte sie in einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“.
Auftrag und ergebnisse der Arbeitsgruppe
Warken erklärte, die Arbeitsgruppe habe den Auftrag gehabt, Grundlagen für eine Reform der Pflege zu erarbeiten, auf deren Basis der Gesetzgebungsprozess eingeleitet werden könne. Dies sei erfolgt. Die Fachebenen von Bund und Ländern hätten umfassende Optionen vorgelegt, die in der öffentlichen Debatte teilweise aus dem blick gerieten.
Konkrete Vereinbarungen
Nach Angaben der Ministerin wurden an einigen stellen bereits konkrete Punkte vereinbart. Dazu zählten ein Schwerpunkt auf Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit sowie die Überprüfung der Begutachtungssystematik zur Einstufung in die Pflegegrade.
Nun gehe es darum, in Abstimmung mit der von Warken eingesetzten GKV-Finanzkommission und weiteren Beteiligten zu einem umfangreichen Reformkatalog zu kommen. Die einzelnen Maßnahmen stünden in einem Zusammenhang. Stückwerk sei zu vermeiden, betonte die Ministerin.
Finanzierung der Pflegeversicherung
Zur Kritik an fehlenden Finanzkonzepten sagte die CDU-Politikerin, die Erwartungen an die Ergebnisse der Kommission seien in diesem Punkt vermutlich zu hoch gewesen. Es liege in der Natur einer Arbeitsgruppe von Bund,Ländern und Kommunen,dass niemand freiwillig bereit sei,sich bei der Übernahme von Kosten festzulegen,etwa bei einer möglichen Deckelung des Pflegeeigenanteils.
Rückzahlung von Milliarden-Darlehen
Warken verwies darauf, dass Milliarden-Darlehen zur Stützung der Pflegeversicherung zurückgezahlt werden müssten.Darlehen seien grundsätzlich zurückzuzahlen, das gelte auch in diesem Fall. Dies sei die klare Erwartung des Bundes. Die Rückzahlung müsse in die Finanzierung der Pflegeversicherung für die kommenden Jahre eingepreist werden.
Der Anspruch müsse sein, dass die Pflegeversicherung künftig ohne kurzfristige Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt finanzierbar bleibe, sagte die Ministerin.
Debatte über höhere Beiträge für Gutverdiener
Warken wandte sich gegen den Vorschlag, Gutverdiener zur Gegenfinanzierung stärker heranzuziehen und die Lohngrenze, bis zu der Pflegebeiträge zu zahlen sind, von 5.500 auf 8.000 Euro anzuheben. Ihr politisches Ziel sei es,Mehrbelastungen zu vermeiden. Deshalb bevorzuge sie andere ansätze.
Die Position des Koalitionspartners sei ihr bekannt, erklärte Warken. In den anstehenden Gesprächen solle auch darüber gesprochen werden, um insgesamt eine tragfähige Lösung für die Finanzierung der Pflegeversicherung zu finden.
Zeitplan für die Pflegereform
Warken kündigte an,bis zur Mitte des kommenden Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die geplante Pflegereform solle zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Um diesen Termin zu gewährleisten, werde sie bis zur Sommerpause 2026 einen Entwurf für die Pflege vorlegen, sagte die Bundesgesundheitsministerin.











