SPD knüpft neue Cyberabwehr-Befugnisse an Bedingungen

Sitz von BSI und BMI (Archiv)
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Ein Streit über die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden im Internet zeichnet sich in der Großen Koalition ab

Streit über Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden

In der Großen Koalition gibt es Differenzen über die künftigen Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden im Internet. Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, warnt das Bundesinnenministerium davor, Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Kompetenzen für digitale Gegenangriffe auszustatten.

Gesetzentwurf und Bedenken

Ein Gesetzentwurf sieht vor, den Behörden künftig zu erlauben, aktiv in fremde IT-Systeme einzugreifen. Schätzl begrüßt die Stärkung der Cyberabwehr, lehnt jedoch offensive Maßnahmen ab. „Es gibt klare rote Linien: Hackbacks im Sinne eines digitalen Gegenangriffs lehne ich ab“, sagte Schätzl dem „Handelsblatt“. Er fordert eine eindeutige gesetzliche Definition des Begriffs „Hackback“, um Befugnisse und Verantwortlichkeiten rechtssicher zu bestimmen.

Risiken und internationale Regeln

Schätzl sieht das Eindringen in oder Manipulieren von Systemen als problematisch an, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass es sich um die Infrastruktur des Angreifers handelt. „Wer vorschnell reagiert, läuft Gefahr, Unbeteiligte zu treffen oder bestehende Konflikte zu eskalieren“, so Schätzl.Er betont die Bedeutung internationaler Regeln als Rahmen. „Das Völkerrecht und die Genfer Konventionen setzen auch im cyberraum natürliche und verbindliche Grenzen staatlichen Handelns.“ Maßnahmen sollten nicht dazu führen,dass internationale Rechtsnormen ausgehöhlt oder zivile Infrastrukturen beeinträchtigt werden.


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