Queer-Beauftragte fordert Schutz sexueller identität im Grundgesetz
Initiative zur Erweiterung von Artikel 3
Die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, spricht sich für einen besseren Schutz sexueller Identität durch eine Verankerung im Grundgesetz aus.Anlass ist eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin, die eine Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes vorsieht.
Begründung für die Forderung
Koch erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, dass Angriffe, Feindseligkeiten und hass gegen queere Menschen stark zunehmen. Sie betonte,der Schutz der Rechte queerer Menschen im Grundgesetz sei notwendiger denn je und forderte,diese historische Lücke zu schließen.
Weiteres Vorgehen
Koch bekräftigte ihr Ziel, dass Artikel 3 des Grundgesetzes künftig auch die Rechte queerer Menschen schützt. Sie kündigte an, in den kommenden Wochen und Monaten parteiübergreifend mit Akteuren in Bund und Ländern zu sprechen, um dieses Ziel zu erreichen. Einige Signale aus der Union wertete sie als positiv.
Gesetzesantrag im Bundesrat
Das Land Berlin setzt sich dafür ein, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz „sexuelle Identität“ erweitert wird. Am Freitag wurde dazu ein entsprechender Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt.