Einleitung
Das NRW-Landeskabinett hat das erste Antidiskriminierungsgesetz eines deutschen Flächenlandes beschlossen. Dieses soll noch in dieser Woche in den Landtag eingebracht werden, wie NRW-Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne) der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung mitteilte.
Hintergrund
Bisher existiert ein Landesantidiskriminierungsgesetz nur im Stadtstaat Berlin. Schäffer bezeichnete das neue Gesetz als „Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung“. Sie verwies auf das Sozio-Ökonomische Panel der bundesbeauftragten für Antidiskriminierung,wonach etwa 13 Prozent der Menschen in Deutschland,insbesondere viele mit Migrationshintergrund,Alltagsdiskriminierung erfahren haben.
ziele des Gesetzes
Laut Schäffer schließt das neue Gesetz eine Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Während das AGG bei privatrechtlichen Fragen greift,schützt es nicht vor Diskriminierung durch staatliche Behörden. Das neue Gesetz richtet sich gegen Institutionen wie Schulen oder Polizeibehörden, nicht gegen einzelne Personen.
Kritik und Kontroversen
der Deutsche Beamtenbund (DBB) in NRW und die Opposition im Landtag kritisieren das Gesetz. Sie befürchten einen Generalverdacht gegenüber Behördenmitarbeitern und eine Zunahme der Bürokratie. Zudem sei die Zahl der Diskriminierungsfälle in Behörden gering. Besonders umstritten ist die Umkehr der Beweislast, wonach Indizien ausreichen sollen, um die Beschuldigten zur Beweisführung zu zwingen. Schäffer widerspricht: „Indizien müssen eine Diskriminierung plausibel erscheinen lassen.“ Bloße Vermutungen reichten nicht aus.











