Hohe Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten um Corona-Schutzmasken
Der Bund hat im zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten zur Lieferung von Corona-Schutzmasken bereits 91 Millionen Euro für Rechtsberatung ausgegeben. Dies geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage des linken-Abgeordneten Ates Gürpinar hervor, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
Unklare Gesamtkosten
Die tatsächlichen Anwaltskosten könnten noch höher liegen. Eine vollständige Übersicht der Gesamtkosten mit einer Aufschlüsselung der rechtsanwaltskosten nach Instanz liegt laut Ministerium derzeit noch nicht vor.
Streit um Maskenlieferungen
Im Mittelpunkt der Rechtsstreitigkeiten stehen Schutzmasken, die der damalige Bundesgesundheitsminister jens Spahn (CDU) im Jahr 2020 im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens pauschal zu festen Kaufpreisen beschafft hatte. Viele der angekauften Masken erwiesen sich als mangelhaft, weshalb der Bund die Abnahme ablehnte. In der Folge verklagen Hersteller den Bund auf insgesamt 2,3 Milliarden Euro. Viele der Gerichtsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Zahlungen und Vergleiche
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage geht weiter hervor, dass der Bund bislang 390 Millionen Euro an Hersteller gezahlt hat.Insgesamt wurden 120 Vergleiche oder Klarstellungsvereinbarungen geschlossen. In sechs Verfahren mit einem Streitwert von rund 4,7 Millionen euro konnte der Bund vor Gericht gewinnen. Zwei Prozesse wurden rechtskräftig verloren, wobei der Bund Schadensersatz in Höhe von 110.000 Euro zahlte.
Forderung nach Untersuchungsausschuss
Die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen bemühen sich, Abgeordnete der Koalition für die Zustimmung zu einem Masken-Untersuchungsausschuss zu gewinnen. Der Linken-abgeordnete Gürpinar betonte, dass bei einem offenen Streitwert von 2,3 Milliarden Euro nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden könne.