Kabinett beschließt Verlängerung des Investitionsprogramms zum Ganztagsausbau
Das Bundeskabinett hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Frist im Investitionsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung verabschiedet. Laut Bildungsministerium ermöglicht die Verlängerung um zwei Jahre, dass geplante Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen werden können. Damit reagiert der Bund auf Bitten aus Ländern und Kommunen, die mehr Planungssicherheit für den weiteren flächendeckenden ausbau der ganztägigen Grundschulbetreuung gefordert hatten.
Mehr Planungssicherheit für Länder und Kommunen
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) betonte,dass eine erfolgreiche Ganztagsbetreuung Verlässlichkeit und einen realistischen Blick auf örtliche Herausforderungen benötige. „Deshalb ist es richtig, dass wir den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, diese Angebote weiter auszubauen – denn Planungsverfahren dauern, oft fehlen Fachkräfte oder Lieferengpässe bremsen Vorhaben vor Ort“, erklärte Prien.
bundesmittel von 3,5 Milliarden euro bis 2029 verfügbar
Die bereitgestellten Bundesmittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro stehen nun bis zum Jahr 2029 zur Verfügung. Dies schaffe laut Prien verlässliche Planungsgrundlagen. „Unser Ziel ist klar: mehr Qualität, mehr Plätze und echte Unterstützung für mehr bildungsgerechtigkeit“, ergänzte die Ministerin. Der Beschluss sei zudem ein zeichen für eine verbesserte föderale Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
weiterführender Kontext
das Investitionsprogramm zum Ganztagsausbau wurde ursprünglich aufgelegt, um den rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 umzusetzen. Aufgrund von Verzögerungen in Planung und Umsetzung hatten Länder und Kommunen um eine Verlängerung der Fristen gebeten, um die Maßnahmen erfolgreich abschließen zu können.