Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften beschlossen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen. Ziel der Anpassungen ist es, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vertragsstaaten zu ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gesundheitsgefahren zu reagieren. Dies teilte das bundesgesundheitsministerium mit.
Einführung neuer Begriffe und Grundsätze
Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Einführung des Begriffs der „pandemischen Notlage“. Dieser ermöglicht es dem WHO-Generaldirektor, zeitlich befristete Empfehlungen auszusprechen. Darüber hinaus werden die Grundsätze „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ in die IGV aufgenommen. Ein Implementierungskomitee soll künftig die Einhaltung der Vorschriften überwachen.
Verbesserungen bei Labordiagnostik und Risikokommunikation
Weitere Neuerungen betreffen die Verbesserung der Labordiagnostikkapazitäten sowie der Risikokommunikationskapazitäten. Ein Koordinierungsmechanismus unter Aufsicht der Weltgesundheitsversammlung soll die effiziente Nutzung von Finanzmitteln sicherstellen. Der Gesetzentwurf bedarf noch der zustimmung des Bundesrates.
Ziel: bessere Vorbereitung auf globale Gesundheitskrisen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, die Weltgemeinschaft müsse sich besser auf globale Gesundheitskrisen vorbereiten. Um im Ernstfall richtig reagieren zu können, seien schnelle Informationen über Ursache und Lage notwendig. Zudem müssten in allen Ländern Labore und Krankenhäuser vorhanden sein, die mit der Verbreitung neuartiger Infektionen umgehen können.