Hersteller sollen bei fehlerhaften Produkten künftig stärker haften. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium von Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass Unternehmen umfassender für sachschäden und Körperverletzungen einstehen müssen. Das berichtete das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe). Der Entwurf soll am Mittwoch im bundeskabinett beschlossen werden.
Stärkere Verbraucherrechte und erweiterte Beweislast
In dem Gesetzentwurf heißt es,das neue Produkthaftungsrecht solle den Schutz von Verbrauchern verbessern und Anreize für Hersteller schaffen,sichere Produkte auf den Markt zu bringen.Betroffenen soll es erleichtert werden, einen Schaden bei fehlerhaften Produkten nachzuweisen.
Künftig kann ein Gericht anordnen,dass Hersteller relevante Beweismittel im prozess offenlegen müssen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte zur Begründung der Reform: „Wir reagieren darauf, dass Produkte immer komplizierter werden.“
Unbegrenzte Haftung und einbeziehung von Software
Die Hersteller sollen künftig finanziell unbegrenzt haften. Bisher lag der Höchstbetrag bei 85 Millionen Euro. Dieser Höchstbetrag soll gestrichen werden.
Neu ist zudem, dass die Produkthaftung für jede Art von Software gelten soll. Für Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob sie einen Schaden erleiden, weil eine schraube locker ist, oder weil die Software nicht ordnungsgemäß funktioniert, sagte die Justizministerin. „Der Schaden kann der gleiche sein.“ Durch die umfassende Einbeziehung von Software in den Anwendungsbereich des gesetzes soll die Produkthaftung auch für Systeme künstlicher Intelligenz gelten.
Umsetzung europäischer Vorgaben
Modernisierung nach 36 Jahren
Die Produkthaftung in Deutschland ist seit 36 Jahren unverändert. Die nun geplante Modernisierung geht auf europäische Vorgaben zurück. Eine neue EU-Produkthaftungsrichtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden.
Inkrafttreten des neuen Gesetzes
Das Gesetz zur Reform der Produkthaftung soll am 9. Dezember 2026 in Kraft treten.











