Einführung einer neuen Unternehmensform
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant die Einführung einer neuen Unternehmensform mit strikter Vermögensbindung. Vorgesehen ist eine „gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV), wie aus einem Eckpunktepapier ihres Ministeriums hervorgeht, über das das “Handelsblatt“ berichtet.
Details der neuen Unternehmensform
Gewinne sollen nicht ausgeschüttet werden dürfen, das Kapital muss im Unternehmen verbleiben. „Nicht der schnelle Gewinn steht im Vordergrund, sondern die dauerhafte Entwicklung des Unternehmens“, sagte Hubig dem „Handelsblatt“. Ziel sei „verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften“. Kern der Unternehmensform ist eine “unabänderliche Vermögensbindung“.Erfolgsabhängige Vergütungen oder Bonuszahlungen an den vorstand sind ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft soll persönlich und nicht frei übertragbar oder vererbbar sein, Beschlüsse sollen nach dem Prinzip „Ein Mitglied, eine Stimme“ gefasst werden.
Unterstützung durch Bundesfinanzminister
Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bestätigte die Pläne. „Dabei stellen wir sicher, dass diese neue Rechtsform nicht für Steuertricks missbraucht werden kann“, sagte er dem „Handelsblatt“.Vorgesehen sind eine Besteuerung wie bei genossenschaften sowie eine turnusmäßige Ersatzbesteuerung, um eine umgehung der Erbschaftsteuer zu verhindern.
Weiteres Vorgehen
Das justizministerium plant, die Eckpunkte mit Ländern und Verbänden zu beraten. Ein konkreter Zeitplan für das Gesetz steht noch nicht fest.











