Bundesregierung sieht keine Gefahr für Kinder durch Sanktionen
Die Bundesregierung sieht in den verschärften Sanktionen der neuen Grundsicherung keine erhebliche Gefahr für Kinder, selbst wenn Eltern die Leistungen vollständig gestrichen werden.Das Bundesarbeitsministerium betont in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen, dass verschiedene Schutzmechanismen vorhanden seien, um potenziell negative Auswirkungen auf Kinder zu verhindern.Der „Stern“ berichtet darüber.
kritik aus der Opposition
Aus der Oppositionsfraktion kommt scharfe Kritik an den Neuregelungen. Der Grünen-abgeordnete Timon Dzienus äußerte gegenüber dem „Stern“, dass Sanktionen gegen Eltern letztlich immer die Kinder treffen. Er verwies darauf, dass bereits 1,8 Millionen Kinder in der Grundsicherung leben und jede dritte Person bei der Tafel minderjährig ist. Dzienus bezeichnete die Situation als „sozialpolitischen Skandal“.
Schutzmechanismen des Arbeitsministeriums
Das Arbeitsministerium unter Ministerin Bärbel Bas (SPD) verweist auf verschiedene Schutzmechanismen.Bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnissen werde nur der Regelbedarf der erwerbsfähigen Person gemindert. Sollte der komplette Leistungsanspruch entfallen, weil eine Person nicht erreichbar ist, würden die Kosten der Unterkunft auf die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt und direkt an den Vermieter gezahlt.











