Digitalministerium erhält Vetorecht bei IT-Projekten anderer Ressorts
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) entscheidet künftig über zentrale IT-projekte anderer bundesministerien.Darauf haben sich Bundeskanzleramt, finanz- und Digitalministerium Ende November verständigt. Die Vereinbarung soll am Mittwoch im Bundeskabinett verkündet werden, wie „Tagesspiegel Background“ (Mittwochausgabe) berichtet.
Umfang und Kriterien des Zustimmungsvorbehalts
Finanzielle schwellenwerte für Digitalprojekte
Digitalprojekte anderer Ministerien benötigen demnach die Zustimmung des BMDS, wenn sie mehr als eine halbe Million Euro pro Jahr oder mehr als drei Millionen Euro insgesamt kosten. Dies gilt für Digitalisierungsprojekte, den kauf von Hard- und Software sowie für Schulungen.
Strategische Ausgaben, etwa im Bereich der IT-Sicherheit, unterliegen unabhängig von der Höhe der kosten der Zustimmungspflicht durch das Digitalministerium.
Verfahren und Haushaltsrelevanz
Die Ministerien sollen ihre IT-Vorhaben künftig in einem gemeinsamen Tool erfassen. Grundlage dafür sind die jeweiligen Planungen für den Bundeshaushalt. Das Digitalministerium prüft die angemeldeten Pläne nach der Vereinbarung „vor,während und nach der haushaltsaufstellung“.
Nur Projekte, die eine Zustimmung des BMDS erhalten, sollen im Haushalt mit Finanzmitteln ausgestattet werden.
Umsetzung und Ausnahmen
Bei einer Konferenz des Hasso-Plattner-Instituts am dienstag in potsdam erklärte Markus Richter, Staatssekretär im Digitalministerium, dass das Vetorecht am Mittwoch in Kraft tritt.Nach seinen Angaben existiert bereits eine Datenbank mit 2.000 Projekteinträgen. Auf dieser Grundlage werde das Digitalministerium die Prüfungen aufnehmen.
Von der neuen Regelung ausgenommen sind die IT-Beschaffungen des Verteidigungsbereichs, der Sicherheitsbehörden, der Polizei- und nachrichtendienstbehörden sowie der Steuerverwaltung.
hintergrund der Vereinbarung
Mit der Vereinbarung setzen Bundeskanzleramt, Digital- und Finanzministerium einen Auftrag des Bundeskanzlers um. Friedrich Merz (CDU) hatte im Mai bei der Schaffung des Digitalministeriums entschieden, dass das neue Ressort einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt für IT-Ausgaben erhalten soll.










