Bundestagsabgeordnete arbeiten an neuem Gesetz zur Suizidhilfe
Forderung nach strengeren Regeln
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci, spricht sich für schärfere Regeln bei der Suizidhilfe aus. Es bestehe derzeit ein Zustand, der Missbrauch ermögliche, sagte der SPD-Politiker dem „Spiegel“. Dies müsse dringend geändert werden. Gemeinsam mit Abgeordneten verschiedener Fraktionen arbeitet Castellucci an einem entsprechenden Gesetzentwurf.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Suizidhilfe
Castellucci betonte, der Gesetzgeber solle Suizidhilfe ermöglichen, aber nicht fördern.Menschen,die beim Sterben Hilfe in Anspruch nehmen möchten,benötigten einen sicheren und legalen Weg. Gleichzeitig sei es wichtig,Schwächere zu schützen,insbesondere psychisch kranke Menschen sowie ältere und kranke Personen,die sich möglicherweise zum Suizid gedrängt fühlen könnten.
Überprüfung von Sterbehilfeorganisationen
Im Rahmen des geplanten Gesetzentwurfs erwägen die Bundestagsabgeordneten, Sterbehilfeorganisationen überprüfbare Vorgaben zu machen. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Bewertung von Suizidhilfeanträgen und zur Qualifikation der Sterbehelfer. Zudem könnte die Politik Wartezeiten von mehreren Monaten einführen,die vor einer Suizidhilfe einzuhalten wären. Verstöße gegen diese Vorgaben könnten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Rechtliche Entwicklung seit 2020
Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Ärzte oder Organisationen Suizidhilfe leisten dürfen. Seitdem ist der geschäftsmäßig assistierte Suizid nicht mehr strafbar.Ärzte können die dafür notwendigen Medikamente beschaffen und weitergeben. In den vergangenen Jahren gab es jedoch wiederholt Kritik an Sterbebegleitern und den in diesem Bereich tätigen organisationen.